16.12.2020 - 37 Sondernutzungen für Gastronomiehier: temporäre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Oberbürgermeisterin teilt mit, dass man sich nochmal mit den Vertretungen der DEHOGA abgestimmt habe und zu einem guten Ergebnis gekommen sei, auch wenn die äußeren Umstände die Umsetzung der Ergebnisse zur Zeit nicht erlaube.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zu  der beabsichtigten temporären Verlängerung und Ausweitung der Ausnahmeregelungen zu §  8 i.V.m. § 11 der Sondernutzungsatzung Außengastronomie bis zum 30.04.2021 zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig die vorliegende temporäre Satzungsänderung.

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Anlagen zur Vorlage