14.01.2021 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zum Diskussionsverlauf wird auf TOP I.4 verwiesen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Er beschließt auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen aufgeführten geänderten Begründung im Punkt 1.6, 8. Absatz.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und Die Zukunft

 


Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,

1. in der Übergangsphase zur Verdichtung der Prostitution im östlichen Teil der Antoniusstraße geeignete Maßnahmen (z. B. Gespräche mit Eigentümer* innen, Umbau eigener Immobilien etc.) zu ergreifen, um abzusichern, dass mit Auslaufen der übergangsweisen Genehmigung der Prostitution im mittleren Teil der Antonlusstraße mindestens 100 Arbeitsplätze innerhalb der zukünftigen Konzentrationsfläche entstehen.

2. im Bereich der Konzentrationsfläche Ost des Bebauungsplans 999 A regelmäßige Überprüfungen,mindestens im Abstand von zwölf Monaten dahingehend vorzunehmen, ob die in der Anlage sechs der Vorlage angenommene Zahl von etwa 100 Arbeitsplätzen für Prostituierte auf Dauer und ohne zeitweises Unterschreiten der Zahl vorhanden sind.

Bei Unterschreitung dieser Zahl ist dem Ausschuss hierüber zu berichten und es sind geeignete, schnell wirksame Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

3. den Prozess der Konzentration und der Aufwertung der Arbeitsplätze im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes durchzuführen und hierbei maximale sozialpolitische Begleitung und aktive Unterstützung der Prostituierten durch die Stadt Aachen und den vor Ort aktiven Sozialträgern zu gewährleisten. Das Sanierungsrecht bietet hierzu ein umfangreiches und wirkungsvolles Instrumentarium, welches, wenn nötig, umfassend angewendet werden muss.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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