04.03.2021 - 6 FH-Campus Eupener Straße;hier: Beschluss zur D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Burgdorff stellt einleitend heraus, dass man mit dem Abschluss eines Letter of Intent einen besonderen Weg eingeschlagen habe, um für diesen schwierigen Standort in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Beteiligten eine gute Lösung zu finden. Mit dem LOI habe man eine Vereinbarung über die Leitziele der Entwicklung als Grundlage für den weiteren Prozess getroffen, im nächsten Schritt solle ein städtebaulicher Rahmenplan in einem Werkstattverfahren erarbeitet werden.
Für die SPD-Fraktion erinnert Herr Plum an die schwierige Geschichte dieses Bereichs und spricht der Verwaltung ein Kompliment dafür aus, dass sie es geschafft habe, alle Beteiligten in ein Boot zu holen. Auch wenn der BLB sich letztlich nicht zu einer Unterzeichnung des LOI habe entschließen können, sei doch die Basis für eine gute Entwicklung geschaffen, in deren Rahmen sich die Fachhochschule gut aufstellen könne.
Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Baal den Ausführungen von Herrn Plum an, weist jedoch darauf hin, dass der Letter of Intent keine Zusicherung über den Inhalt eines künftigen Bebauungsplanes machen könne.
Für die Fraktion der Grünen äußert auch Herr Hucke Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Der hier eingeschlagene Weg könne ein Beispiel dafür werden, wie Verwaltung, Politik und Investierende gemeinsam Projekte voran bringen könnten. Ein wichtiger Aspekt in der weiteren Bearbeitung sei aus seiner Sicht die Durchlässigkeit des Geländes zum Quartier hin, eine stärkere städtebauliche Verzahnung sei sinnvoll. Als langfristige Perspektive halte man zudem eine Fuß- und Radwegeverbindung aus der Nordecke des Planbereichs unter der Brücke hindurch für wünschenswert.
Für die Fraktion Die Linke begrüßt Herr Beus insbesondere die Tatsache, dass man für dieses wertvolle Grundstück endlich eine Gesamtplanung angehe. Es sei immer der Wunsch des Ausschusses gewesen, hier nicht nur Einzelinteressen umzusetzen, sondern einen Mehrwert für die Umgebung zu schaffen. Die Durchlässigkeit des Gebiets sei ein wichtiges Ziel, dabei müsse allerdings auch der teilweise unter Denkmalschutz stehende Zaun berücksichtigt werden. Auch eine Verzahnung unter der Eisenbahnbrücke hindurch würde große Vorteile mit sich bringen, daher könne sich ein Versuch lohnen, dies mit der Bahn zu verhandeln. Insgesamt sehe man die Entwicklung auf einem guten Weg, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Plum greift die Anmerkung von Herrn Baal auf und gibt zu Protokoll, dass mit dem LOI keine Festlegung für ein anschließendes Bebauungsplanverfahren getroffen werden könne. Mögliche Schadenersatzansprüche seien damit von vorneherein ausgeschlossen. Die Festlegung der Inhalte erfolge im Bebauungsplanverfahren und unterliege dem vorgeschriebenen Abwägungsprozess.
Herr Rau vertritt die Auffassung, dass mit einem LOI weder eine Zusage für ein Baurecht noch eine Einschränkung für das zu schaffende Planungsrecht verbunden sei. Da die Verfahrensweise neu sei, sei es aber sicherlich sinnvoll, wenn die Verwaltung die geäußerten Bedenken nochmals einer Prüfung unterzöge.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die städtebauliche Rahmenplanung FH-Campus Eupener Straße ein Werkstattverfahren durchzuführen und die beigefügte Aufgabenstellung als Grundlage für dieses Verfahren zu beschließen.
Außerdem beschließt der Planungsausschuss sein Einvernehmen mit den Inhalten des Letter of Intent und beauftragt die Verwaltung, darauf aufbauend die Entwicklung des FH-Campus gemeinsam mit den Vertragspartnern FH Aachen, Stadt Aachen und Südpark Aachen Immobilien GmbH & Co. KG weiterzuverfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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