25.02.2021 - 12 Landesförderprogramm Kommunales Integrationsman...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger stellt wichtige Eckpunkte des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ mit Hilfe der Powerpoint-Präsentation (Anlage 1) vor.

 

Er bietet an, das Umsetzungskonzept, welches weitergehende Informationen zum Förderprogramm enthält, der Niederschrift als Anlage hinzufügen zu lassen (Anlage 2). 

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt dankt der Verwaltung für die bis hierher geleistete gute Arbeit und bittet die Verwaltung, zusammen mit der städteregionalen Verwaltung im Rahmen von KIM ein gemeinsames Leitbild zu erstellen, welches als Grundlage einer gemeinsamen verbindlichen Integrationsstrategie von Stadt Aachen/StädteRegion Aachen dienen soll.

 

Frau van der Meulen verleiht ihrer Sorge Ausdruck, dass im Rahmen des KIMProzesses im Kommunalen Integrationszentrum Aachen möglicherweise gut funktionierende Strukturen aufgelöst werden könnten und regt an, Mitarbeiter des Kommunalen Integrationszentrums zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie einzuladen und diese zu Ihren Erfahrungen mit der bisherigen Umsetzung von KIM zu befragen.

 

Frau Koentges schließt sich dem Dank an die Verwaltung an. Sie spricht ein gemeinsames Anschreiben der freien Wohlfahrtsverbände an die Fraktionen an. Darin werden bestimmte, aus Sicht der Wohlfahrtsverbände problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Case-Managements durch Personalstellen bei der Stadtverwaltung Aachen angesprochen. Mit dem Ziel der Einbindung der Expertise der Mitarbeiter*innen der Träger der freien Wohlfahrtspflege, wird in dem Anschreiben unter anderem dafür geworben, auch über die Besetzung einzelner der insgesamt sechs zu besetzenden Case-Management-Stellen von KIM mit Mitarbeiter*innen der freien Wohlfahrtsverbände nachzudenken.

Weiter bittet Frau Koentges die Verwaltung darum, die Politik über den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie – zusätzlich zur Information über die Lenkungsgruppe - kontinuierlich über laufende Entwicklungen zu informieren und frühzeitig an anstehenden Entscheidungen zu beteiligen.

 

Herr Frankenberger nimmt die Anregung von Frau Scheidt bezüglich des Leitbildes gerne mit.

 

Hinsichtlich der Besorgnis, dass im Rahmen von KIM bereits bestehende und gut funktionierende Strukturen des Kommunalen Integrationszentrums in Frage gestellt werden könnten, weist Herr Frankenberger darauf hin, dass sich die Arbeit und die Strukturen des Kommunalen Integrationszentrums bereits seit seiner Gründung fortlaufend verändert haben. Nach der fachlichen Einschätzung von Herrn Frankenberger kommt es darauf an, dass im Rahmen von KIM, Stadt und StädteRegion eng und gut miteinander zusammenarbeiten. Er verweist in diesem Kontext noch einmal auf den Aufbau analoger Strukturen von städtischer und städteregionaler Verwaltung, insbesondere darauf, dass in den für KIM im Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz herzurichtenden Räumlichkeiten auch zwei Case-Manager*innen des Kommunalen Integrationszentrums der StädteRegion Aachen sowie Mitarbeiter*innen des städteregionalen Ausländeramts integriert sein werden. 

Schließlich nimmt Herr Frankenberger zum Anschreiben der Wohlfahrtsverbände Stellung. Er betont, dass die Richtlinien der Landesregierung zum KIM-Projekt in der Tat Interpretationsspielräume zur Verortung der neu zu schaffenden Personalstellen eröffnet hatte. Die Landesregierung hat diese Spielräume aber durch die Veröffentlichung einer Leitlinie konkretisiert und präzisiert. Insofern wurde mittlerweile geklärt, dass alleine die an KIM teilnehmenden kreisfreien Städte/Landkreise autonom entscheiden können und müssen, wo und wie die Personalstellen eingesetzt werden. Herr Frankenberger informiert weiter, dass die Landesweite Koordinierungsstelle für Kommunale Integrationszentren (LaKI) die konkrete Umsetzung von KIM durch die Stadt Aachen als mustergültig betrachtet und deshalb nachgefragt hat, ob das Aachener Konzept anderen Kommunen als Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt werden kann.

Zusammenfassend betont Herr Frankenberger nochmals die Wichtigkeit der Netzwerkarbeit mit den freien Wohlfahrtsverbänden, er bittet aber um Verständnis dafür, dass derzeit noch nicht absehbar ist, wann und wie die Wohlfahrtsverbände verwaltungsseitig in KIM eingebunden werden können. Zugleich zeigt sich Herr Frankenberger offen, die Wohlfahrtsverbände im Verlauf des KIM-Prozesses noch stärker einzubinden.

 

Frau Keßler-Wiertz meldet sich zu Wort und begrüßt das städtische Konzept der strategischen Steuerung und Koordinierung von KIM. Sie wirbt nochmals dafür, die jahrzehntelange Expertise der Mitarbeiter*innen der freien Wohlfahrtspflege im Case-Management nicht ausschließlich im Rahmen der Berichterstattung und formellen/informellen fachlichen Austausches, sondern auch über die Vergabe von Case-Management-Personalstellen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu nutzen.

Frau Keßler-Wiertz hebt die Wichtigkeit einer einvernehmlichen und gemeinsamen Steuerung des KIMProjekts durch alle beteiligten Akteure hervor.

 

Der Vorsitzende, Herr Deumens, bittet die Verwaltung, dem Ausschuss die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums (KI) in einer der nächsten Ausschusssitzungen gesondert und im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunkts zu präsentieren.

 

Im Anschluss an die Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig ohne Enthaltung.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Sachlage des Landesförderprogramms KIM zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Stelleneinrichtungen zu betreiben.
 

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Anlagen