02.03.2021 - 3 Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Gielsdorf, Sachgebietsleiterin Finanzen der Volkshochschule, stellt den durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR genehmigten Jahresabschluss vor. Die Erträge und Ausgaben befinden sich im Gleichgewicht.

 

Frau Griepentrog, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, lobt den Jahresabschluss und Lagebericht sowie die rege Drittmittelakquise.

Frau Eschweiler bringt zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion für die Stadt stolz auf ihre Volkshochschule ist.

Frau Keller, SPD-Fraktion, stellt die positive finanzielle Lage der Volkshochschule heraus und bedankt sich für die Geschenke.

Herr Fischer, Fraktion DIE LINKE, schließt sich den Ausführungen der Vorredner*innen an.

Frau Dr. Blüggel bedankt sich über die positiven Rückmeldungen.

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Beschluss:

. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2019

einschließlich des Lageberichts 2019 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.320.501 €, der Zuführung des städtischen Zuschusses in Höhe von 4.520.100 € und des positiven Jahresergebnisses in Höhe von 199.599 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2019 sowie den Lagebericht 2019 festzustellen und das Jahresergebnis 2019 über das Eigenkapital-Rücklagekapital zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS).

 

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 einschließlich des Lageberichtes 2019 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.320.501 €, der Zuführung des städtischen Zuschusses  in Höhe von  4.520.100 € und des positiven Jahresergebnisses in Höhe von 199.599 € gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2019 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).

 

Der Betriebsausschuss Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.

Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage