02.03.2021 - 5 Volkshochschule - Aktuelle Situation im Hinblic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebsausschuss VHS
- Datum:
- Di., 02.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:01
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
5. Volkshochschule - Aktuelle Situation im Hinblick auf Corona; Vorlage: E42/0006/WP18
Frau Dr. Blüggel erläutert die unter der Corona-Pandemie ständig wechselnden Rahmenbedingungen und ein häufiges Umplanen: gute Anmeldezahlen Anfang 2020, gefolgt von der Einstellung des Unterrichtsbetriebes ab Anfang Mitte März und ein teilweiser Neustart des Angebotes Ende April unter einem maßgeschneiderten Hygienekonzept nach der Coronaschutzverordnung. So wurden beispielsweise ein Wegeleitsystem zur Kontaktreduzierung für die Teilnehmenden und Kursleitenden eingerichtet sowie Unterrichtsräume neu ausgemessen und die Einrichtung angepasst.
Frau Dr. Blüggel teilt mit, dass das Bildungsangebot des Programmbereiches College zur Nachholung von Schulabschlüssen durch eine von Frau Dr. Stemmler eingeholte Sondergenehmigung möglich gemacht und Zeugnisse vergeben werden konnten. Eine intensive Abstimmung habe mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie der Bezirksregierung stattgefunden. Auch konnten Integrationsangebote, berufsbezogene Kurse und Treffen von Selbsthilfegruppen stattfinden.
Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß Frau Dr. Blüggel aufgrund einer Balance zwischen wegfallender
Gebühren-Einnahmen und Honorarkosten voraussichtlich ausgeglichen sein. Sie führt aus, dass die
freiberuflich tätigen Kursleitenden unterschiedlich finanziell betroffen waren, da viele ihren Lebensunterhalt nicht hauptsächlich durch ihre Tätigkeit bei der Volkshochschule verdienen. Alle Kursleitenden sind fortlaufend über Soforthilfe- und Überbrückungsmaßnahmen informiert worden, zahlreiche haben diese Programme auch in Anspruch genommen. Durch einen Antrag auf Unterstützung nach dem Sozialdienstleister-Ersatzgesetz (SodEG) konnten diejenigen Kursleitenden, die in Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tätig sind, bis zu 85 % des Honorars bekommen, das sie bei vollem Unterricht verdient hätten. Lediglich eine Kursleitende hat sich als in einer finanziellen Notlage gemeldet. Ihr wurde ein Online-Angebot übertragen, so dass sie ein Honorar bekam.
Frau Keller hebt besonders die zwischenmenschliche Komponente dieses Vorgehens hervor.
Frau Giesen, FDP, bedankt sich für die wertschätzende Behandlung der freiberuflichen Kursleitenden.