02.03.2021 - 5 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)

  1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
  2. für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 5. Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,

zu verlängern.