09.03.2021 - 5 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt weist auf die vorab versandte und ursprünglich geplante Powerpoint-Präsentation der Verwaltung zu diesem TOP (s. Anlage). Coronabedingt würde jedoch auf einen Vortrag verzichtet. Weiterhin liegt der geänderte Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 03.03.2021 aus (s. Anlage).

 

Frau Schmitt-Promny bedankt sich für die Bedarfsplanung, welche ihrer Ansicht nach einen guten Einblick in die künftigen Entwicklungen gebe. Sie weist auf das beschriebene Modell der potenziellen Überbelegungen hin und betont – trotz des positiven Signals der freien Träger von KiTas, ebenfalls Überbelegungen einzurichten –, dass dies nur eine Übergangslösung sein dürfe. Im Hinblick auf einen optimalen Kind-Personal-Schlüssel sei es wichtig, diese Überbelegungen zu gegebener Zeit wieder abzubauen.

 

Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an und lobt die gute Planung. Es sei erfreulich, dass die Stadt Aachen ein erneutes Wachstum der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren verzeichne. Dieser Anstieg kompensiere allerdings die Ausbaubemühungen, insbesondere im U3-Bereich. Obwohl die Verwaltung dies bereits im Blick habe, müssten die Entwicklungen der Sozialraumquoten im Blick behalten werden, vor allem in den Sozialräumen mit einem noch erhöhten Ausbaubedarf. Die Wanderungsbewegungen hätten in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, so würden bestimmte gut versorgte Sozialräume auch andere Sozialräume mit versorgen. Er bittet die Verwaltung darum, nochmals zu einem Austausch mit den jugendpolitischen Sprecher*innen einzuladen, um die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Wanderungen auszutauschen und nach Möglichkeit gezielt Sozialräume in den Blick zu nehmen, ob und in welcher Art Nachsteuerungen denkbar seien. Obwohl der U3-Ausbau eine hohe Priorität besitze, dürfe auch die ü3-Versorgung nicht vernachlässigt werden. Mit einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von rund 95 % sei die Zielversorgungsquote von 97 % nahezu erreicht. Dies habe Auswirkungen auf die Planung von Neubauten.

 

Frau Heider erkundigt sich danach, ob bei der anvisierten Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich auch die tatsächlichen Bedarfe berücksichtigt würden.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass die Verwaltung die Bedarfe der Eltern durchaus im Blick habe. Die Bedarfe würden aktuell noch bei den KiTas abgefragt. Vom Kinder- und Jugendausschuss sei die Quote von 50 % beschlossen worden. In einigen Sozialräumen sei diese Quote auch bereits erreicht, in denen mit einem bestehenden Bedarf werde versucht nachzusteuern. Bei Planungen hinsichtlich neuer KiTas werde sowohl der betreffende Sozialraum als auch die benachbarten Sozialräume in den Blick gekommen.

 

Frau Scheidt prognostiziert, dass diese Thematik künftig noch näher diskutiert werde. Besonders in der Innenstadt gebe es immer weniger potenzielle Grundstücke für Neubauten. In der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses werde das Projekt Franzstraße behandelt.

Sie nimmt den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich in die Abstimmung mit auf.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93 sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
  3. Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzen  in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt durch entsprechende Baumaßnahmen im Sozialraum 9 (Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Einrichtung) zu erreichen, dass die Versorgungsquote im Bereich der Kindertagesstätte deutlich verbessert wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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