02.03.2021 - 6.1 Wirtschaftsplan 2021 des Gebäudemanagements der...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Grehling gibt den Hinweis, dass Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe obligatorisch zu finanziellen Entscheidungen im bündelnden Finanzausschuss am 16.03.2021 führen würden, die in dieser Sitzung nochmals zur Diskussion gestellt werden könnten, so beispielsweise auch solche hinsichtlich des Betriebskostenzuschusses an das Gebäudemanagement.

 

Ratsherr Achilles merkt für die Fraktion Die Zukunft an, dass diese nicht mit der in der Vorlage aufgeführten Absenkung der Eigenkapitalquote des Gebäudemanagements einverstanden sei. Er kündigt daher an, den Wirtschaftsplan im Finanzausschuss zwar zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Seine Fraktion behalte sich jedoch vor, die Entscheidung im Rat nicht zu unterstützen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist auf den ausgeteilten gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen zu den Haushaltsplanberatungen 2021 hin. In diesem sei auf der zweiten Seite aufgeführt, dass eine Ergänzung zum Beschlussvorschlag aufgenommen werden solle. Die Verwaltung solle beauftragt werden, die Zweckbestimmung der im E 26 vorhandenen Rücklagen für die Unterbringung der Verwaltung um den Bereich der energetischen Sanierung zu erweitern. Im Vorfeld der Sitzung habe Herr Linden mit der Finanzsteuerung abgestimmt, den Beschlussvorschlag im Zusammenhang mit der Behandlung des Wirtschaftsplans des Gebäudemanagement einzubringen.

 

Zum Hintergrund erläutert Frau Grehling, dass der Finanzausschuss für die Zweckbestimmung der Rücklage das entscheidende Gremium sei, da dieser diese Sonderzuwendung aus den Rücklagen der Jahresabschlüsse gewährt habe. Die Frage der Verwendung sei selbstverständlich erheblich für den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements. Daher sei es empfehlenswert, den Vorschlag zur Erweiterung der Zweckbestimmung an dieser Stelle einzubringen.

Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss Stellen im Zusammenhang mit der Thematik „Photovoltaik-Anlagen“ empfohlen habe. Dies würde aus finanzieller Sicht nur dann relevant, wenn sich eine direkte Folge auf den Betriebskostenzuschuss abgeleitet werden könne, was jedoch noch abschließend zu prüfen sei. Gegenwärtig könne die Relevanz aufgrund der Rentierlichkeit und folglich Haushaltsneutralität der Maßnahme nicht festgestellt werden.

 

Ratsherr Baal erläutert, dass gemäß Tagesordnung zunächst vorgesehen sei, die Haushaltsplanberatungen vor den Wirtschaftsplänen zu behandeln, so dass der Beschlussvorschlag dann schon eingebracht gewesen wäre. Es bestünde in jedem Fall kein inhaltlicher Dissenz, die Zweckbestimmung um den Bereich der energetischen Sanierung zu erweitern. Aus diesem Grund schlage er vor, die Einbringung des Beschlussvorschlags im Rahmen des Wirtschaftsplanes des E 26 vorzunehmen. Dies diene auch der unmissverständlichen Kommunikation zwischen Kernverwaltung, Finanzausschuss und dem Eigenbetrieb.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) unterstützt den Vorschlag des Ratsherrn Baal, den Wirtschaftsplan des E 26 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Zweckbestimmung der vorhandenen Rücklagen zu erweitern.

 

Frau Grehling stellt klar, dass der Beschlussvorschlag präzise zu formulieren sei. Es handele sich um den Bereich der energetischen Sanierung von städtischen Nicht-Wohngebäuden.

 

Ratsherr Deumens habe die Thematisierung der Erweiterung der Zweckbestimmung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erwartet. Für die Fraktion Die Linke möchte er gerne zu Protokoll geben, dass dem Antrag auf Erweiterung der Zweckbestimmung wie im Beschlussvorschlag formuliert nicht mitgetragen werde. Ungeachtet dessen könne der Wirtschaftsplan des E 26 zur Kenntnis genommen werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Anpassung des Wirtschaftsplans 2021 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen an den Entwurf des Haushalts 2021 der Stadt Aachen einstimmig zur Kenntnis.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Zweckbestimmung der im E 26 vorhandenen Rücklagen für die Unterbringung der Verwaltung um den Bereich der energetischen Sanierung von städtischen Nicht-Wohngebäuden zu erweitern.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage