10.03.2021 - 8 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Hauptausschuss einstimmig zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die Verlängerung der mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), dass
- für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge und
- für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur der halbe Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 5.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle erhoben werden.