17.01.2006 - 8.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.000.000,00 Euro gem. § 84 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=10530&selfaction=print