15.02.2006 - 5 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Schmithofer ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Verwaltung vertritt in ihrer Vorlage die Auffassung, dass auf dem Teilstück der Schmithofer Straße zwischen den Ortslagen Walheim und Schmithof keine verkehrliche Notwendigkeit besteht, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zu begrenzen.

 

Die CDU-BF kann diesem Vorschlag nicht zustimmen. Sie sieht durchaus die Notwendigkeit, diesen Streckenabschnitt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu begrenzen.

 

Auch für die SPD-BF ist diese Straße eine vom Charakter her innerörtliche Straße, wobei auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorstellbar wäre.

 

Die Grüne-BF schließt sich der Vorstellung an, die Straße sogar auf 50 km/h zu begrenzen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss einstimmig, die Schmithofer Straße in dem Teilstück zwischen den Ortslagen Walheim und Schmithof auf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, höchstens jedoch 70 km/h zu begrenzen.

 

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Anlagen zur Vorlage