01.12.2004 - 13 Aufhebung Bebauungsplan Nr. 718 - Gewerbegebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 718  - Gewerbegebiet Oberforstbach - zur Kenntnis und stellt fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1  BauGB verzichtet werden kann.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 718 - Gewerbegebiet Oberforstbach-.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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