02.06.2021 - 6 Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hergarten informiert die Bezirksvertretung anhand einer Präsentation über den derzeitigen Sachstand. Sie verweist in ihrem Vortrag darauf, dass es nunmehr gelungen sei, auf Anregung der Radverbände eine alternative Führung der Radbrücke zu entwickeln, welche jedoch einen separaten Bebauungsplan erforderlich mache.

Herr Klick bittet um Erläuterung, ob in den geplanten Parkhäusern eine ausreichende Ladeinfrastruktur geschaffen werde.

Frau Hergarten legt hierzu dar, dass eine entsprechende Ladeinfrastruktur geplant ist.

 

Frau Schmitt-Promny zeigt sich erfreut über die Tatsache, dass viele Anregungen aus den Initiativen und der Bürgerschaft aufgenommen und mit eingearbeitet wurden. Sie vertritt die Auffassung, dass der geplante Campus als neuer Stadtteil angesehen werden soll.

Frau Epstein fragt nach, warum die Ersatzpflanzungen in der Eifel vorgenommen werden sollen und nicht im Bezirk Laurensberg.

Hierzu legt Frau Hergarten dar, dass der Ersatz von Waldflächen auch nur in Waldgebieten erfolgen kann und diese Kapazitäten in Laurensberg räumlich nicht vorhanden sind.

 

Fraktionsübergreifend bedanken sich alle Mitglieder der Bezirksvertretung für die intensive und gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren, welche in der weiteren Entwicklung des Gebietes fortgesetzt werden sollte.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO2  von 205,5 – 210,0 auf 203,0 – 207,5 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3.1  von 238,0 – 243,0 auf 235,5 – 240,5 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3  von 209,5 – 217,5 auf 208,0 – 216,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3  von 217,5 auf 216,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4.1  von 234,5 – 239,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4  von 206,5 – 214,5 auf 207,0 – 215,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4  von 214,5 auf 215,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5.1  von 235,5 – 240,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5  von 211,0 auf 210,5 auf 207,0 und von 202,0 auf 203,0 m ü. NHN,

- Aufnahme der Nutzung „Parkhaus“ in den Nutzungskatalog des SO5

- Ergänzung einer Begriffsdefinition in  der Festsetzung Nr. 8.1.4 in Bezug auf Aufenthaltsraumfenster: „für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 Ziffer 3.16“

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss A 222 - Campus West – aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmig Ablehnung: --- Enthaltung: ---

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Anlagen zur Vorlage