10.06.2021 - 8 Kornelimünster West – Drei Ausschreibungsverfah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an, allerdings sehe man in der Bewertungsmatrix den Aspekt der Nachhaltigkeit im Vergleich zur städtebauliche Qualität zu stark betont. Man schlage daher folgende Gewichtung zur Empfehlung an den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vor:
3.1 Auswahlkriterien (Konzeptvergabe I Baufelder 1-5):
Energie / Ökologie 60 %
Architektur / Städtebau 40 %
4.1 Auswahlkriterien (Konzeptvergabe II Baufelder 9 und 10):
Energetisches u. ökologisches Konzept 50 %
Städtebau/Architektur/Freiflächengestaltung 30 %
Innovativer Ansatz/Nachbarschaftsorientierung 20 %
Für die Fraktion Die Zukunft schließt sich Herr Allemand diesem Vorschlag an.
Für die CDU-Fraktion vertritt auch Herr Baal die Auffassung, dass der baurechtliche Rahmen die Berücksichtigung der ökologischen Belange schon weitgehend abdecke, daher sei eine so starke Gewichtung in der Bewertungsmatrix nicht erforderlich. Man plädiere daher ebenfalls für eine Anpassung der Bewertungsmatrix, wobei man die städtebaulichen Aspekte gerne noch höher gewichten würde als im Vorschlag der Grünen vorgesehen.
Für die SPD-Fraktion schlägt Herr Plum vor, den Empfehlungsbeschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu fassen und den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu bitten, bei den Auswahlkriterien die städtebaulichen Aspekte stärker zu gewichten. Die konkrete prozentuale Gewichtung könne man der dortigen Beschlussfassung überlassen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht in den drei beschriebenen Vergabeverfahren und Themenschwerpunkten. Bezüglich der Auswahlkriterien bittet er darum, die städtebaulichen Aspekte stärker zu gewichten und eine entsprechende Schwerpunktverschiebung bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.