19.05.2021 - 3 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram fragt nach der prozentualen Verteilung der Belastungen zwischen Straßenreinigung und Winterdienst.

 

Frau Grehling erläutert, dass die in der Vorlage aufgeführte höchste Reinigungsklasse (S 7) sehr selten vorkomme. Die meisten Fälle würden sich in der zweiten und dritten Stufe (Reinigungsklassen S 5 und S 6) bewegen. Vorprüfungen hätten ergeben, dass am zu deckenden Kostenansatz zunächst nichts geändert werden müsse. Beim Winterdienst sei für die Zukunft hingegen zu prüfen und zu entscheiden, ob hinsichtlich der gegenwärtig analogen Zuordnung zu den Straßenreinigungsklassen abgewichen werden müsse und somit nur noch ein oder zwei Stufen zur Anwendung kommen würden, so dass sowohl die günstigsten als auch die teuersten Stufen wegfallen würden. Damit einhergehende Verschiebungen würden sich eher prozentual als finanziell auswirken, da die Gebührenerträge beim Winterdienst (ca. 1 Mio. Euro jährlich) deutlich unter denen der Straßenreinigung (rund 7 Mio. Euro jährlich) liegen würden.

Abschließend sei für die Zeit nach Ablauf des dreijährigen Kalkulationszeitraums bis 31.12.2021 noch zu prüfen, inwieweit sich der gemeine, öffentliche Anteil der Stadt Aachen verschieben werde, also möglicherweise ein höherer Anteil als die bisherigen 15%, für die keine Gebührenpflicht bestehe, auf den öffentlichen Raum entfallen werde.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die vorgelegte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage