25.01.2006 - 4.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die in der Zusammenstellung aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.000.000,00 Euro gem. § 84 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW einstimmig zur Kenntnis.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage