09.06.2021 - 10 Bewohnerparken;hier: Anpassung der Gebührenpfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Luczak beantragt für die Fraktion Grüne, den Bereich Dammstraße aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu streichen.
Für die SPD-Fraktion regt Herr Deloie an, die Zone „A“ aufgrund der Innenstadtlage aus dem Beschlussentwurf herauszunehmen.
Herr Dr. Otten schließt sich für die CDU-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Deloie an.
Frau Penalosa teilt mit, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sei für die Zone „A“ nicht zuständig.
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari bekräftigt, dass die Bewohnerparkzonen „A“ und „O“ nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallen. Er empfiehlt, zur Verdeutlichung der Zuständigkeiten Bezirksvertretung und Mobilitätsausschuss nicht die gleichen Beschlussvorschläge für beide Gremien aufzuführen, sondern getrennt nach Bereichen, für die das betreffende Gremium zuständig ist.
Herr Deloie ergänzt, man habe für die Aureliusstraße, die in der Parkzone „A“ liege, in der Vergangenheit schon Entscheidungen über Maßnahmen getroffen und teilt mit, zur Klärung der Zuständigkeiten sei ein aktuelles Straßenverzeichnis dringend notwendig.
Herr Klopstein schlägt vor, den TOP zu vertagen.
Herr Geulen merkt an, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sei lediglich für „BU1“ zuständig.
Herr Ferrari lässt über den weitergehenden Antrag der Fraktion Grüne, den Bereich „BU1“ aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen, abstimmen.
Mit 8 Ja- und 8 Nein-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.
Folgender Beschluss wird gefasst:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen, die Gebührenpflichtzeiten der Parkscheinautomaten in den innenstadtnahen Bewohnerparkzonen „K“, „O“ und „T“ auf Montag bis Samstag von 9 bis 21 Uhr auszuweiten sowie die Kurzzeitparkplätze (gemäß Anlage 4) innerhalb der Bewohnerparkzonen
„A“, „BU 1“ und „O“ zusätzlich zum Parken mit Parkschein dem Bewohnerparken zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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