15.06.2021 - 6 Kornelimünster West – Drei Ausschreibungsverfah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Beratung teilte Herr von Thenen für die CDU-Fraktion mit, man halte das geplante Bauvorhaben vor Ort für das genau richtige. Es stelle sich jedoch die Frage, wer das Vorhaben umsetzen solle. Man würde es bevorzugen, wenn die Stadt oder die gewoge selbst bauen würde.

Die in der Vorlage genannte Gewichtung halte seine Fraktion für nicht richtig. Darüber hinaus könne er sich Probleme bei der Bestellung von Erbbaurechten bei Bauherrengemeinschaften vorstellen. Sollte ein Bauherr in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben alle anderen in der Gemeinschaft ein großes Problem. Noch könne die Stadt selbst entscheiden, wie das Vorhaben vergeben werden solle.

 

Anschließend sagte der Ausschussvorsitzende, dass der Planungsausschuss bereits über die Vorlage beraten habe und einstimmig dem WLA empfohlen habe, mit Ausnahme der Bewertungsmatrix, zuzustimmen.  

 

Herr Dr. Breuer sagte für die Grüne-Fraktion, dass die gewoge AG alleine das große Projekt derzeit nicht stemmen könne. Dennoch stehe es der gewoge selbstverständlich frei, sich im Ausschreibungsverfahren zu bewerben.

 

Bezüglich der Bewertungsmatrix schlage seine Fraktion folgendes vor:

 

3.1 Auswahlkriterien (Konzeptvergabe I Baufelder 1-5):

Energie / Ökologie 60 %

Architektur / Städtebau 40 %

 

4.1 Auswahlkriterien (Konzeptvergabe II Baufelder 9 und 10):

Energetisches u. ökologisches Konzept  50 %

Städtebau/Architektur/Freiflächengestaltung 30 %

Innovativer Ansatz/Nachbarschaftsorientierung 20 %

 

Herr Baal zeigte sich für die CDU-Fraktion mit der vorgeschlagenen Änderung der Bewertungsmatrix einverstanden. Er bat die Verwaltung, die gewoge auf dieses Projekt aufmerksam zu machen.

 

Frau Weineck bat die Verwaltung, bei der Entwicklung des Baugebietes auf kindersichere Wege zu achten. Insgesamt sollten kindgerechte Aspekte berücksichtigt werden.

 

Anschließend wurde folgender geänderter Beschluss gefasst:

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Vermarktung städtischer Grundstücke im Erbbaurecht in den drei beschriebenen Vergabeverfahren, Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien, wobei bei den Baufeldern 1-5 der Bereich „Ökologie“ mit 60 % und der Bereich „Architektur/Städtebau“ mit 40 %; bei den Baufeldern 9 und 10 der Bereich „Ökologie“ mit 50 %, der Bereich „Städtebau“ mit 30 % und der Bereich „Innovativer Ansatz“ mit 20 % in die Bewertung einfließen soll.


 

 

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