26.01.2006 - 7 Franzstraßevon Matthiashofstraße bis Karmeliter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach einer kurzen Bemerkung des Herrn Jansen von der SPD-Fraktion über das Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktionen in der vergangenen Ratsperiode bei Abrechnungsverfahren beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Franzstraße von Matthiashofstraße bis Karmeliterstraße / Borngasse zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

 

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