08.06.2021 - 5 Städteregion - Abrechnungsschlüssel für die ant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling erläutert, dass die Vorlage die Fortschreibung der bestehenden Abrechnungsschlüssel beinhalte und somit nicht einer Erweiterung von Abrechnungsschlüsseln gleichzusetzen sei, über die Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen im Vorjahr bereits beschlossen hätten. Es sei davon auszugehen, dass die beschriebenen Abrechnungspositionen bei allen beteiligten Kommunen der Städteregion Akzeptanz finden würden. Wichtig sei aus ihrer Sicht, dass deutlich werde, was sich hinter den jeweiligen Positionen konkret verbergen würde, da es in der Vergangenheit in der Diskussion mit anderen Gebietskörperschaften bereits zu Unstimmigkeiten gekommen sei, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Thema Pensionslasten. Die wichtigste Botschaft der umfangreichen Vorlage sei, dass die mit der Fortschreibung der Abrechnungsschlüssel verbundene Belastung bereits im Zuge der differenzierten Regionsumlage im Haushalt der Stadt Aachen berücksichtigt sei. Die in der Vorlage dargelegte Präzisierung würde allenfalls eine leichte Verbesserung zur Folge haben, keinesfalls jedoch eine Verschlechterung.
Frau Plum (sachk. Bürgerin) bedankt sich für die Vorlage und lobt diese für ihre präzise Darstellung des sehr komplexen Sachverhalts. In den letzten Jahren sei es häufig zu einer Ausgleichszahlung seitens der Städteregion in der laufenden Haushaltsbewirtschaftung gekommen, da die Planwerte im Haushalt der Stadt Aachen meist auf Basis der Annahmen der Städteregion zu hoch angesetzt gewesen seien. Aus der Vorlage sei für sie zu entnehmen, dass etwaige Ausgleichszahlungen in nennenswerter Größenordnung nicht mehr angenommen werden können, und bittet um Bestätigung dieser Auffassung.
Frau Grehling erläutert, dass benannte Ausgleichszahlungen noch der „alten“ Vorgehensweise einer undifferenzierten Regionsumlage, verbunden mit Ausgleichszahlung nach Spitzabrechnung, geschuldet gewesen seien. Mittlerweile sei die differenzierte Regionsumlage, verbunden mit einer verursachergerechten Kostenberechnung, eingeführt worden. Abweichungen von vorgenommenen Kalkulationen, zum Beispiel aufgrund von Fallzahländerungen im Sozialbereich oder nicht vorhersehbaren Kostenerstattungen durch das Land, könnten selbstverständlich noch auftreten und wären zu korrigieren. Diese wären jedoch aller Voraussicht nach nur von geringfügiger Größe, so dass die Aussage von Frau Plum bestätigt werden könne. Im Falle von Abweichungen von für die Stadt Aachen ungünstigen Entwicklungen könne man darüber hinaus auch auf die eigens für solche Unwägbarkeiten gebildete Rückstellung zurückgreifen.
Ratsherr Pilgram möchte sich dem Lob für die Vorlage anschließen. Er bewundere die anspruchsvolle Arbeit im Zusammenhang mit der Verhandlung der Zahlen. Er möchte anfragen, wie man sich den Ausgleich von Pensionsrückstellungen durch Vermögensübertragungen vorstellen könne.
Frau Grehling erläutert, dass bei der Gründung der Städteregion Vermögen (hier: Straßen und Schulgrundstücke) zu bewerten und zu übertragen gewesen sei. Dies habe zur Folge gehabt, dass Gegenpositionen gefunden werden mussten, zum Beispiel die Lasten für Pensions- und Beihilferückstellungen. Dies sei jedoch endlich, sodass davon ausgegangen werden müsse, dass entsprechende Lasten künftig im Sinne der Abrechnungsschlüssel zu berücksichtigen seien.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die zwischen den Finanzverwaltungen von Stadt Aachen und Städteregion Aachen abgestimmten und fortgeschriebenen Abrechnungsschlüssel für die Berechnung der anteiligen Regionsumlage der Stadt Aachen rückwirkend ab dem 01.01.2017 - sowie die zugehörenden Regelungen zu deren Abwicklung - gemäß den beiliegenden Anlagen zu beschließen. Diese Empfehlung gilt vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Städteregion (Städteregionsausschuss am 17.06.2021, insbesondere Städteregionstag am 24.06.2021) sowie der übrigen regionsangehörigen Kommunen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1 MB
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3,8 MB
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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