23.06.2021 - 13 Stelleneinrichtungen, Verlängerung von kw-Verme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 23.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen mit einer Gegenstimme mehrheitlich auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch
- Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
- Einrichtung von sechs halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
- Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
- befristete Einrichtung von zehn halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) (Anbringung kw-Vermerk 2024) sowie
- Verlängerung der kw-Vermerke (kw2021 kw2024) an 14 halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S8a TVöD-SuE) und drei halben Stellen „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S 8b TVöD-SuE).
Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Aachen mit einer Gegenstimme mehrheitlich im Kontext der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch
- Umwandlung von 15 Vollzeitstellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in 30 halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE) sowie
- Umwandlung von zehn halben Stellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in zehn halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE).