26.08.2021 - 14 Verbot von Schottergärten;hier: Ratsantrag Fra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion Die Linke erläutert Herr Beus den Hintergrund des Ratsantrags und betont die Aktualität der Thematik. Die zunehmende Versiegelung habe erhebliche klimatische Auswirkungen und auch der steigenden Anzahl von Schottergärten komme in diesem Zusammenhang eine Relevanz zu. Ein Verbot sei immer das härtestes Mittel, daher wolle man die Verwaltung darin unterstützen, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um Schottergärten, aber auch die Umwandlung von Vorgärten in Stellplätze zu verhindern. In Bebauungsplangebieten sei dies offensichtlich gut zu organisieren, darüber hinaus sehe man auch ein wirksames Mittel darin, über die Folgen der Versiegelung aufzuklären und für die Begrünung von Vorgärten zu werben. Auch Kontrollen seien wichtig, daher müsse ggf. geprüft werden, ob die personelle Ausstattung in den zuständigen Verwaltungsbereichen ausreichend sei.
Für die Fraktion Die Zukunft schließt sich Herr Allemand den Ausführungen von Herrn Beus an. Mit Verboten zu operieren halte man zwar für problematisch, es sei aber unstrittig, dass hier eine Entwicklung in immerhin halböffentlichen Bereichen stattfinde, die korrigiert werden sollte. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werde man daher zustimmen.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Frau Brinner ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Man unterstütze das Anliegen inhaltlich als wichtigen Baustein in der Klimafolgenanpassung in vollem Umfang und habe daher bereits 2019 einen ganz ähnlichen Antrag gestellt. Die Regelungen in Bebauungsplänen halte man für wichtig, mindestens ebenso wichtig sei es jedoch, die positiven Aspekte von Begrünung in der Stadt zu betonen und damit freiwillige Aktionen zu fördern. Man setze daher große Hoffnungen in die angekündigte Informationskampagne.
Für die Fraktion der CDU äußert auch Herr Baal Unterstützung für die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Man halte es allerdings auch für wichtig, dass die Umsetzung der Vorgaben aus den Bebauungsplänen auch kontrolliert würden. Diese Problematik werde in der Vorlage zu kurz abgehandelt und gelte im Übrigen nicht nur für Regelungen zur Gestaltung von Vorgärten.
Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum zu und verweist auf die Beispiele von in Bebauungsplänen festgesetzten Dachbegrünungen, die, wenn sie denn überhaupt entstünden, bereits nach einigen Jahren nicht mehr ausreichend gepflegt würden. Insgesamt sehe aber auch seine Fraktion den dringenden Handlungsbedarf, so dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zustimmen werde.
Auf Nachfrage von Herrn Demmer erklärt Frau Ohlmann, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz noch nicht beraten habe, dies aber einer heutigen Beschlussfassung im Planungsausschuss nicht entgegenstünde. Zu der in der Diskussion angesprochenen Überprüfung von in Bebauungsplänen festgesetzten Vorgaben müsse man feststellen, dass die aktuelle personelle Ausstattung für umfassende Kontrollen nicht ausreichend sei. Umso mehr setze man beim Thema „Schottergärten“ auf Beratung und Informationskampagnen.
Herr Rau betont abschließend den großen Handlungsdruck. Auch bei nicht zielführender Landesgesetzgebung und mangelhafter personeller Ausstattung der Bauaufsicht müsse man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die drängenden Probleme anzugehen und zu lösen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, durch die Anwendung der Möglichkeiten des Planungsrechts steuernd auf die Begrünung von Vorgärten bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne einzuwirken.
Der Ratsantrag Nr. 643/17 gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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310,3 kB
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