01.09.2021 - 17 Änderung Nr. 21 des Landschaftsplans 1988 der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig im vereinfachten Verfahren gemäß § 20 Abs. 2 LNatSchG die Anpassung zu Ziff. 3.7 Ordnungswidrigkeiten des Landschaftsplans der Stadt Aachen 1988 in der vorliegenden Fassung.

 

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Anlagen zur Vorlage