01.09.2021 - 10.5 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

Der Rat nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt die nach § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW erforderliche Genehmigung für die im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt sowie für die Verordnung selbst.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage