26.08.2021 - 7 RA_616_17 - Digitaler Bauantrag - Teilnahme der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Eschweiler (CDU) merkt an, dass die Verwaltung durch die Verpflichtung im Rahmen des Online-Zugang-Gesetzes (OZG) bis zum Ende des Jahres 2022 alle behördlichen Verwaltungsleistungen online anzubieten -dies gelte auch für die Einreichung von Bauanträgen- sehr unter zeitlichem Druck stehe. Da bei der Stadt Aachen bisher allerdings noch nicht die Möglichkeit bestehe, Bauanträge über ein Bauportal digital einzureichen, sei es eine große Erleichterung, wenn ein städtischer Anschluss an das Bauportal.NRW entsprechend zeitnah erfolge.

 

Frau Clemens (FB 63) erläutert, dass die Verwaltung selbstverständlich die Teilnahme am Bauportal NRW befürworte. Eine Umsetzung bis 2022 erscheine jedoch ambitioniert. Insgesamt stehe der Fachbereich Bauaufsicht vor der Herausforderung, die technischen, personellen und finanziellen Ressourcen zu gewährleisten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hierzu keine umfassenden Erfahrungen zu deren Einschätzung vorlägen. Zudem müssten auch andere Mitwirkende berücksichtigt werden, die innerhalb eines Baugenehmigungsverfahren beteiligt würden, auch diese müssten für die Medienbruchfreiheit adäquat digital mit den Dokumenten aus Baugenehmigungsverfahren arbeiten können. Hier bilde eine Kollaborationsplattform, deren Einführung zwar für das Jahr 2021 durch das Ministerium geplant -jedoch momentan noch nicht absehbar- sei, die Grundlage für Projekträume und damit für die gesamte digitale Kommunikation, den Dokumentenaustausch und eine Beteiligung in den einzelnen Verfahren. Die Verwaltung beabsichtige, bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur revisionssicheren Datenspeicherung (u.a. revisionssichere E-Akte, qualifizierte elektronische Signatur) erste hybride Schritte zu unternehmen.

 

Ratsfrau Eschweiler (CDU) bekräftigt noch einmal ihre Annahme, dass eine Umsetzung der Vorgaben im Rahmen des Online-Zugang-Gesetzes (OZG) bis zum Ende des Jahres 2022 alle behördlichen Verwaltungsleistungen online anzubieten, verpflichtend sei.

 

Frau Clemens (FB 63) führt entsprechend aus, dass Architektinnen und Architekten momentan noch nicht zur digitalen Einreichung ihrer Unterlagen gezwungen seien. Parallel zu der Annahme von digitalen Dokumenten im Baugenehmigungsverfahren sehe die BauO NRW 2018 weiterhin auch papierbasierte Bauanträge vor. Das Bauantragsprojekt habe sich nach hinten verzogen. An dieser Stelle weise sie zudem auch noch einmal in Ergänzung ihrer voran gegangen Ausführungen darauf hin, dass für eine medienbruchfreie Kommunikation sowie eine revisionssichere Aufbewahrung der Dokumente ein Dokumentenmanagementsystem wichtig sei.

 

Ratsherr Fischer (GRÜNE) betont, dass es sich bei dem bauaufsichtlichen Verfahren offensichtlich um ein sehr komplexes Verfahren handele. Aus der Sicht seiner Fraktion sei es richtig, die Umsetzung im Rahmen einer revisionssicheren Datenhaltung zu realisieren. Zudem erbitte er einen Sachstand zu internen Schnittstellen.

 

Frau Clemens (FB 63) legt dar, dass für die Anbindung des Fachverfahrens an das Bauportal.NRW zusätzliche XML-Schnittstellen notwendig seien, ebenso wie die Schnittstellen zu dem sich bei der Stadt Aachen im einsatzbefindlichen Dokumentenmanagementsystem von Ceyonic. Diese Schnittstellenkomponenten würden von der Firma Prosoz für die Fachanwendung angeboten. Die Schnittstelle der Fachanwendung an das Bauportal.NRW sei laut Hersteller ab Mitte 2021 verfügbar. Die gesamtstädtische Planung sehe den Start der Einführung des Dokumentenmanagementsystems im Fachbereich Bauaufsicht nach derzeitigem Stand zum Ende des vierten Quartals 2021 vor. Sie betone, dass die Verwaltung jedoch auch jetzt schon nicht schlecht aufgestellt sei; es gebe bereits Schnittstellen. Das bauaufsichtliche Verfahren sei ein sehr komplexes Themenfeld und man müsse sich dafür Zeit nehmen.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) erkundigt sich, inwieweit ein hybrides Arbeiten bis 2022 mit dem vorhandenen Personal zu stemmen sei.

 

Frau Clemens (FB 63) berichtet, dass aktuell eine Person im IT-Koordinationsbereich bzw. für Digitalisierungsaufgaben tätig sei. Das Eintreten einer Arbeitserleichterung und/oder die Verkürzung des Beteiligungsverfahrens könne jedoch heute noch nicht gesehen bzw. eingeschätzt werden. Sie könne sich aber vorstellen, dass die Anbindung an das Bauportal.NRW auch bei der Personalgewinnung eine Rolle spielen könne.

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Beschluss:

Der Personal-. und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit Vorbereitungen für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren des Landes, dem Bauportal.NRW, unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen (inklusive der Einführung einer revisionssicheren E-Akte in der Bauaufsicht) zu beauftragen.

 

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Anlagen zur Vorlage