14.09.2021 - 6 Kommunaler Klimaschutz, Förderprojekt #AachenMo...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Billen-Föcking, Projektleiter der Planung und Ausführung des Ausbaus des Vennbahnweges (#AachenMooVe!1) des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur und Frau Werfling vom Büro Raskin, Umweltplanung und Umweltberatung, stellen die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Billen-Föcking erläutert, dass es sich bei der Verbreiterung des Vennbahnweges um einen Teil des Gesamtprojektes #AachenMooVe!1 handele. Zielsetzung dieses Gesamtprojektes sei eine CO2-Reduktion in Höhe von 2.500 t/a, was einer Einsparung von 1 % der Aachener Autopendler entspreche. Beim Ausbau des Vennbahnweges sei ein weiteres Ziel, eine erhöhte Verkehrssicherheit zu erhalten und den Radweg damit attraktiver zu gestalten. Es sei an ausgewählten Stellen eine Verbreiterung auf bis zu 4 m geplant. Es sei bei Auswahl der Abschnitte darauf geachtet worden, dass ein möglichst geringer Eingriff in Natur und Landschaft erfolge. Herr Billen-Föcking führt weiterhin aus, dass im August 2020 an das Büro Raskin der Auftrag zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes vergeben worden sei. Es seien insgesamt 29 Ausbauabschnitte definiert worden, wovon die zur Beratung vorliegende Vorlage 9 Abschnitte enthalte, wobei 6 von diesen Abschnitten im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegen. Er stellt anhand einer Tabelle die jeweiligen Eingriffe in Natur und Landschaft vor (s. Seite 6 der Präsentation).

 

Herr Formen findet die vorliegende Planung verantwortungslos und ist der Ansicht, dass eine Verbreitung des Radweges auf stellenweise 4 m nicht ohne Eingriff in Natur und Landschaft möglich sei. Das Vorhaben sei daher abzulehnen. Es sei nicht Stand der Technik, Klimaschutz dadurch zu betreiben, indem Natur entfernt werde.

 

Herr Mayr erkundigt sich danach, wie die Flächen ausgebaut werden. Dies interessiere ihn insbesondere im Hinblick auf das Hochwasser im Sommer, welches auch den extremen Flächenversiegelungen geschuldet sei. Darüber hinaus möchte er wissen, ob die Störung durch die Nutzenden auch 300 m links und rechts der Trasse untersucht worden sei. Es sei bekannt, dass Bruterfolge durch Störungen innerhalb dieses Bereiches abnehmen. Auch weist er darauf hin, dass der Artenschutz nicht nur in den Bereichen, die ausgebaut werden, relevant sei, sondern auf der gesamten Strecke.

Herr Wiezorek erwidert, dass die Artenschutzprüfung I durchgeführt worden sei. Es sei festgestellt worden, dass die Haselmaus potentiell vorhanden sein könne. Er führt weiterhin aus, dass der Radweg bereits seit Jahren vorhanden sei und intensiv genutzt werde. Schon bei der ersten Genehmigung seien die artenschutzrechtlichen Belange untersucht worden. Es sei darüber hinaus zwischen den Streckenabschnitten zu unterscheiden. Die Strecke im Bereich um Eilendorf sei dabei aus naturschutzfachlicher Sicht anders einzuordnen als die Strecke zwischen Kornelimünster und Walheim. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde sei es vertretbar und verantwortbar, die in der Vorlage vorgestellten Streckenabschnitte auszubauen. Es müsse zwischen dem Belang des Klimaschutzes (CO2-Reduzierung) und dem Belang des Naturschutzes abgewogen werden. Aus Sicht von Herrn Wiezorek werde sehr differenziert an den Ausbau herangegangen.

 

Herr Slevogt ist der Meinung, dass man die Randbereiche des Vennbahnweges wassergebunden ausbauen könne und so auf eine Flächenversiegelung verzichten könne. Eine Beleuchtung lehne er strikt ab.

 

Herr Dr. Aletsee empfindet das Vorhaben als Verhöhnung des Klimaschutzes. Es handele sich bei dem Vennbahnweg nicht nur um einen Radweg. Er werde von vielen unterschiedlichen Nutzern genutzt; ein Ausbau werde die Situation in seinen Augen noch verschlimmern. Darüber hinaus ist er der Meinung, dass einige Abschnitte des Vennbahnweges nie ausgebaut werden können und bezweifelt daher, dass eine CO2-Reduzierung herbeigeführt werden nne. Außerdem müsse auch der Biotopvernetzungsaspekt betrachtet werden.

 

Frau Dr. Maxam unterstreicht die Meinung von Herrn Dr. Aletsee. Ebenfalls lehne auch sie eine Beleuchtung des Weges ab.

 

Herr Mayr ist der Ansicht, dass eine Beleuchtung des Weges dem Bestreben der Stadt Aachen, die Lichtverschmutzung zu verringern, widerspreche.

Auch sehe er ein Problem zwischen Mountainerbikern mit E-Motor, welche eine Geschwindigkeit bis zu 65 km/h erzielen können, und anderen Nutzern des Weges.

Jede Zerschneidung der Landschaft sei ein Eingriff; dies solle nicht gefördert werden, sondern müsse zurückgenommen werden.

 

Auf die bisherigen Ausführungen des Gremiums erwidert Herr Billen-Föcking wie folgt:

Eine Beleuchtung sei im jetzigen Verfahren nicht Antragsgegenstand. Eine dauerhafte Beleuchtung des Weges im Außenbereich sei nicht gewollt. Es soll auf innovative Beleuchtungstechnologie gesetzt werden.

Hinsichtlich der Verkehrssicherheit räumt Herr Billen-Föcking ein, dass es nicht optimal sei, dass der Ausbau erst einmal nur abschnittsweise erfolge. Es sei geplant, im Anfangs-und Endbereich der ausgebauten Streckenabschnitte durch Markierung und Beschilderung auf die Änderung der Breite hinzuweisen, damit sich die Nutzer darauf einstellen könnten. Es sei jedoch, wie überall auf gemeinsamen Geh-/Radwegen, die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich.

 

Herr Wiezorek fügt an, dass eine Zerschneidung der Landschaft bereits vorhanden sei und demzufolge auch der Störeffekt bereits existiere. Dies sei bei der damaligen Planung mit in die Betrachtung eingeflossen. Hier sei die entscheidende Frage, ob der Ausbau einen zusätzlichen negativen Störeffekt hervorrufe.

 

Herr Wagner schließt sich der Meinung der Vorredner aus den Reihen des Gremiums an. Auch er sehe eine Vergrößerung der Störung. Er frage sich, ob der Ausbau zu einer „Autobahn“r Radfahrer werden solle und ob das jetzt bestehende Verhältnis zwischen Radfahrern und anderen Nutzern erhalten bleiben könne.

 

Herr Dr. Stoll erkundigt sich, ob sich die genannte CO2-Einsparung nur auf den Bereich Vennbahnweg oder auf das gesamte Projekt beziehe. Außerdem bezweifele er, dass das Ziel der CO2-Einsparung durch den Ausbau nur einzelner Abschnitte erzielt werden könne und genug Radfahrer zur Nutzung bewegt werden können.

Herr Billen-Föcking erwidert, dass es im Hinblick auf die CO2-Reduzierung natürlich besser sei, den Vennbahnweg komplett auszubauen. Man sei sich jedoch darüber bewusst, dass dies schwierig bzw. an den Viadukten nicht möglich sei. Jedoch könnten kurzfristige Engstellen bei diesem Aspekt vernachlässigt werden. Hinsichtlich der Frage zur CO2-Reduzierung gibt er bekannt, dass sich die Einsparung auf das gesamte Projekt beziehe.

 

Herr Schwenk sieht das gesamte Projekt als Rechtfertigung dafür, an Fördergelder zu gelangen. Aus seiner Sicht gebe es keinen Klimaschutzgrund, der den Ausbau rechtfertige.

 

Herr Bündgens führt aus, dass sich der Vennbahnweg nicht nur auf Aachener Gebiet befinde, sondern 150 km weit führe und er den Nutzen des Ausbaus nur auf Aachener Stadtgebiet in Bezug auf die Gesamtlänge anzweifele.

 

Herr Slevogt ist der Ansicht, dass die immer weiter steigende Anzahl von E-Bikern zusätzlichen Stomverbrauch nach sich ziehe und dass auch dieser Stromverbrauch in die CO2-Bilanzierung mit einberechnet werden müsse.

 

Frau Werfling führt aus, dass sie den Vennbahnweg mit einem E-Bike bereits seit geraumer Zeit als Berufspendlerin nutze. Ihre Erfahrung habe gezeigt, dass man als Radfahrer, insbesondere im Nachmittag Konflikte mit der großen Anzahl von Spaziergängern bestehen und auch ihrer Sicht dringend eine Verbreiterung des Weges nötig sei.

Sie führt weiterhin aus, dass 10 km des Weges untersucht worden seien und man sich letztendlich für den Ausbau von 3,5 km entschieden habe. Diese Streckenabschnitte seien ausgewählt worden, da sie sehr eingriffsarm seien. Bei dem Ausbau handele es sich natürlich um ein Flickenwerk, trotz allem sehe sie sowohl für Fahrradfahrer als auch für andere Nutzer eine Entlastung.

 

Herr Mayr spricht nochmals an, dass er die Betrachtung des Artenschutzes im Bereich 300 m links und rechts der Trasse vermisse. Auch vermisse er die Berechnung der CO2-Einsparung für die beantragten Abschnitte. Er stellt daher den Antrag an die Verwaltung, diese beiden Informationen nachzureichen.

 

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und widerspricht einer Befreiung vom Landschaftsplan für die dargestellten Abschnitte mit 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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