23.09.2021 - 6 Bebauungsplan Nr. 997 -Kurbrunnenstraße/Bachstr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Man halte das dritte Gleis für immens wichtig und wolle daher diese Option für die zukünftige Entwicklung in jedem Fall sichern. Sollte hier zukünftig ein neues Brückenwerk entstehen, müsse hierfür eine qualitativ überzeugende sowie auch denkmalpflegerisch tragfähige Lösung gefunden werden. Man bitte die Verwaltung darum, rechtzeitig mit der Bahn in Gespräche einzutreten, um dies durch entsprechende Qualifizierungsverfahren sicherzustellen.

 

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum den Ausführungen von Herrn Hucke zu. Die Möglichkeit, ein drittes Gleis zu realisieren solle offengehalten werden, wobei eine zukünftige Entwicklung immer auch die Belange des unter Denkmalschutz stehenden Viadukts berücksichtigen müsse. Großen Handlungsbedarf sehe man zudem im Hinblick auf die Parkpalette, auch dies bitte man die Verwaltung nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus seinen Vorrednern an. Von großer Bedeutung sei aus seiner Sicht auch die geplante Rad-/ Fußwegeverbindung, der eine vom PKW-Verkehr unabhängige Alternative zur heutigen, unbefriedigenden Situation schaffen könne. Es sei wichtig, dass die liegenschaftlichen Voraussetzungen geschaffen würden, um diese Verbindung zügig zu realisieren.

 

Für die CDU-Fraktion weist Herr Baal darauf hin, dass das dritte Gleis derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei. Dennoch halte man es im Sinne einer vorausschauenden Planung für richtig, diese Möglichkeit für Aachen offenzuhalten, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen.

 

Herr Rau regt an, die Verwaltung zusätzlich mit der Vorbereitung einer Vorkaufsrechtssatzung zu beauftragen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 997 - Kurbrunnenstraße / Bachstraße- in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich auf den Weg zu bringen und in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage