30.09.2021 - 25 Körbergasse Abrechnung der als Fußgängergeschäf...

Beschluss:
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Beratung

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die nachgenannte Einzelsatzung die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Körbergasse“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für den Ausbau „Körbergasse“ als Fußgängergeschäftsstraße vom 06.10.2021.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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