28.09.2021 - 4 Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Aufholen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Ansicht von Frau Haring sei es begrüßenswert, dass durch das Förderprogramm eine umfangreiche Fördersumme zur Verfügung gestellt werde. Gleichzeitig kritisiert sie allerdings die bürokratischen Verfahrenswege und dass bis zur tatsächlichen Ausschüttung von Geldern eine lange Zeitspanne vergehen würde. Beispielsweise könnten die Bildungsgutscheine nicht vor den Herbstferien ausgegeben werden, obwohl die anspruchsberechtigten Kinder bereits jetzt die Schule besuchen würden und nicht erst nach den Herbstferien. Daher erkundigt sie sich danach, warum die Schulen und das dortige Personal (wie Lehr- und pädagogische Fachkräfte sowie die Leitungen) nicht stärker in die Verantwortung genommen und die Verwendung der Mittel der Fördersäule I nicht direkt über diese koordiniert werden könnten. Dies hätte neben einer zu erwartenden Beschleunigung des Verfahrens auch den Vorteil, dass die Fachkräfte zum einen vor Ort als erste Ansprechpersonen agieren und zum anderen eigenständig Unklarheiten oder Fragen abstimmen könnten. Ihrer Ansicht nach würden die Fachlehrkräfte die Bedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler kennen. So würde beispielsweise auch nicht jedes Kind eine Förderung nach dem Förderbaustein „Extra-Blick“ benötigen. Bei der Umsetzung habe ihrer Kenntnis nach auch bereits die Katholische Hochschule Aachen ihre Unterstützung angeboten, ebenso könnten auch Lehramtsanwärter*innen oder hinzugezogen werden.

 

Frau Schwier unterstützt die grundsätzliche Intention von Frau Haring nach einer Entbürokratisierung der Vorgänge. Bund und Land hätten das Programm zum großen Teil so gestaltet, dass nicht die Lehrkräfte bzw. die Schulen in die Organisation einsteigen könnten, sondern dass dies von externen Trägern übernommen werden müsse.

 

Herr Brötz ergänzt, dass der Förderbaustein „Extra-Geld“ eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln Schulbudgets und Schulträgerbudgets für eine finanzielle Unterstützung der Schulen vor Ort vorsehe. Die Stadt Aachen habe hier für die Jahre 2021 und 2022 eine Summe von ca. 1.45 Mio. Euro erhalten, davon müssten mindestens 30 % (demnach rund 435.000 Euro) als Schulbudget an die Schulen weitergeleitet werden. Über dieses Budget könnten die Schulen weitestgehend frei verfügen, dies sei demnach sehr unbürokratisch. Sobald die Mittel eingegangen seien, würden diese umgehend an die Schulen weitergeleitet. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung müsse dann gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss in der gemeinsamen Sitzung am 02.11.2021 darüber entscheiden, wie der weitere Umgang mit dem Schulträgerbudget gestaltet werden solle. Hinsichtlich der Bildungsgutscheine warte die Verwaltung derzeit noch auf die Veröffentlichung spezifischerer Förderrichtlinien. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtige das Land, Anbieter zu zertifizieren. Sobald dies erfolgt sei, sollen die Gutscheine über die Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden.

Frau Schwier ergänzt, dass die Mittel bis Ende 2022 verausgabt sein müssten.

 

Herr Pauls erkundigt sich danach, ob die Politik über die Verwendung der Schulbudgets entscheiden könne.

Herr Brötz konkretisiert, dass mindestens 30 % der Gesamtfördersumme als Schulbudgets an die Schulen weiterzuleiten seien. Daneben gebe es noch ein separates Schulträgerbudget, über dessen Ausgestaltung die Politik am 02.11.2021 entscheiden könne und müsse.

 

Frau Schmitt-Promny ist erfreut darüber, dass die Beratung über die Schulträgerbudgets in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung erfolgen werde, da im Grunde beide Gremien von der Thematik betroffen seien. Sie könne allerdings das von Seiten des Landes geplante Zertifizierungsverfahren der Anbieter nicht nachvollziehen, da es sich bei diesen um bereits anerkannte und erfahrene Träger der Jugendhilfe handele. Weiterhin bewerte sie es als positiv, dass die Koordination der Mittel nicht über die Lehrkräfte erfolge. Diese seien ihrer Ansicht nach derzeit vollauf damit ausgelastet, Lernrückstände aufzuarbeiten und ihre Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie ihres sozialen Lernens zu unterstützen.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage