30.09.2021 - 9 Kommunales ArbeitsmarkförderungsprogrammFörderh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende verweist auf den als Tischvorlage vorliegenden Ratsantrag (Anlage 1).

 

Nach Beratung einigt sich das Gremium darauf, dass seitens der Verwaltung eine Berichterstattung über das Förderprogramm in einer der nächsten Sitzungen erfolgende soll. Hierbei soll unter anderem auf die Anzahl der Antragsteller und der Anzahl der Weiterbeschäftigten nach Ende der Förderung eingegangen werden.

 

Herr Frankenberger sagt zu, Anfang 2022 die entsprechenden Daten zu liefern.

 

Bei 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2022, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022ff., insgesamt 98.000 Euro beim PSP-Element 4-050101-938-2, Sachkonto 53180000 anzumelden. 

 


 

 

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Anlagen