05.10.2021 - 3 Sachstandsbericht zum Schadensereignis Starkreg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt weist darauf hin, dass ein Antrag zur Tagesordnung der Fraktion GRÜNE zum gleichen Thema vorliegt.

Dieser wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Schavan, Techn. Betriebsleiter des Gebäudemanagements Aachen,  stellt ergänzend zur Vorlage den aktuellen Sachstand zum Sanierungsfortschritt im Objekt KGS Kornelimünster nach dem dort durch das Starkregenereignis am 15. Juli eingetretenen Schadenfall dar.

Vorab teilt er mit, dass perspektivisch die für den Zeitraum der Herbstferien geplanten Ferienspiele in den Räumlichkeiten der KGS Kornelimünster stattfinden können. Die Freigabe dazu sei noch in der KW 40 vor den Herbstferien geplant.

 

Herr Schavan betont jedoch nochmals, dass der Schaden im Neubau der KGS Kornelimünster aufgrund des Starkregens enorm gewesen und ein Totalausfall der Technik zu konstatieren ist.

Bei den Trockenbauten habe nachfolgend Schimmelbefall eingesetzt.

Damit verbunden war die Entscheidung erforderlich, die öffentliche Zugänglichkeit für das Gebäude zu verneinen.

Diese Entscheidung wurde durch das Gebäudemanagement in der Verantwortung als Gebäudebetreiber unter Abwägung aller Schutzinteressen getroffen. Oberste Priorität habe dabei jedoch der Gesundheitsschutz.

 

Herr Schavan legt dar, dass eine Terminierung der Beendigung der Sanierungsarbeiten in der KGS Kornelimünster derzeit noch nicht seriös fixiert werden kann.

Dies resultiere aus der derzeitigen Rohstoff- und Lieferkrise in der Bauwirtschaft.

Positiv hervorzuheben sei jedoch, dass alle Bauhauptgewerke bereits beauftragt sind.

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist daher noch offen – zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Nutzung voraussichtlich im Sommer 2022 möglich sein.

 

Anschließende Wortmeldungen seitens des Ausschussangehörenden Dr. Gräfe wurden erörtert und beantwortet.

Es erfolgte ein fachlicher Austausch hinsichtlich der Verlegung von Haustechnik-Anlagen in Obergeschosse, um diese im Falle von möglichen zukünftigen Starkregenereignissen zu schützen.

Die Option einer solchen Verlegung der haustechnischen Anlagen ist nach Darlegung des Gebäudemanagements unter Abwägung verschiedener Aspekte nicht in Betracht gezogen worden:

-          Optimierung der Flächennutzung

Wertvolle Flächen mit Licht sollen auch entsprechende Bedarfe und Nutzungsmöglichkeiten

sichern

-          Unwirtschaftlichkeit und hohe Kosten

-          Abwägung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Starkregenereignisses

-          Hochwasserschutz grundsätzlich in der Zuständigkeit des LVR

-          Kostenanteil Technik am Gesamtschaden

Eine weitergehende grundsätzliche Abwägung müsste ggfls. Im Rahmen einer Standortfrage erfolgen.

 

Grundsätzlich habe die zeitnahe Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit für die Nutzer*innen – hier: die Schulen – Priorität.

Zudem sind ein Großteil der städtischen Objekte in Gebäude-Leittechnik-Anlagen (GLT-Anlagen) eingebunden; eine Überplanung der GLT-Anlagen habe 2016 stattgefunden.

Auf Basis dieser Kosten-Nutzen-Abwägung ist eine Verlegung der Technik nicht vorzusehen.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14 Ablehnung: Enthaltung:

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Anlagen

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