26.10.2021 - 5 Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes- Ta...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Giebeler wunderte sich darüber, dass der Verhandlungsstand zu Punkt 3 immer noch der gleiche sei wie bereits in 2020 und fragte, ob seitdem weitere Gespräche geführt wurden. Er schlug vor, dass die CDU Fraktion sich einbringen könne, da das entsprechende Ministerium ja CDU geführt sei und frug, ob der Städtetag involviert sei. Herr Frankenberger entgegnete, dass von Seiten der Verwaltung keine weiteren Gespräche mehr geführt wurden, da das Ministerium ein klares Signal gegeben habe. Das Gutachten stände fest und somit auch die Förderkulissen. Trotz allem sehe er einen Effekt der Gespräche mit dem Städtetag, da trotz der ungünstigen Einstufung im Bereich der Wohnraumförderung immer noch die höchste Förderstufe gelte.

 

Herr Dr. Breuer betonte, dass man nicht glücklich mit dem Gutachten sei. Denn auch wenn im Bereich der Wohnraumförderung andere Gutachten herangezogen wurden, gelte dies leider nicht bei der Mietpreisbindung oder bei der Kappungsgrenze, sodass hier augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen würde. Dies sei nicht nachvollziehbar.

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Beschluss:

Der Wohn- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.  

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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