28.10.2021 - 2 Katholische Grundschule Auf der Hörn: Vorstell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Lambertz vom städtischen Gebäudemanagement stellt die der Vorlage beigefügte Präsentation vor.

 

Herr Menzel weist auf den hohen Betreuungsbedarf im Grundschulbereich hin und merkt an, dass durch die Ansiedlung der Verwaltung im zweiten Obergeschoss weite Laufwege für die Lehrkräfte entstehen würden. Ein enger Kontakt mit den Klassen werde so erschwert.

 

Herr Lambertz erläutert, dass es wichtig gewesen sei, der Verwaltung und den Lehrkräften genügend Raum zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf Belichtung, Rettungswege und Organisation der Schule, sei eine Ansiedlung des Verwaltungsapparates im zweiten Obergeschoss die beste Lösung gewesen. Dies sei auch so mit der Schulleitung besprochen worden und habe Zustimmung gefunden.

 

Herr Auler erkundigt sich, ob die bei der damaligen Errichtung des neuen Umkleidegebäudes entstandenen Mehrkosten im Bereich der Grundstückserschließung auch bei der Schule zu erwarten und bei der Kostenschätzung berücksichtigt worden seien.

 

Herr Lambertz erklärt, dass diese Schwierigkeiten bei dem jetzigen Bauvorhaben nicht zu erwarten seien da es sich um eine Veränderung im Bestand handele. Die Anschlüsse für die Versorgungsleitungen seien bereits vorhanden. Es könnte gegebenenfalls zu Mehrkosten für Altlasten in dem Bereich kommen, dies sei jedoch bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt worden.

 

Herr Winkler fragt, ob bei der wachsenden Zügigkeit der Schule auch eine wachsende OGS berücksichtigt worden sei.

 

Herr Lambertz bestätigt dies. Die großen Defizite im Bereich der Küche und des Speiseraums könnten behoben werden und auch die Verwaltungsräume für die OGS würden nun ausreichen. Dies werde auch durch die Schulleitung bestätigt.

 

Frau Heider erkundigt sich nach der Nutzung des Speiseraums als Aula und ob dies für die Größe der Schule ausreichend sei.

 

Herr Lambertz weist auf die generelle Problematik in Bezug auf die Versammlungsstätten hin. Laut Bauordnung dürften den Raum bis zu 199 Personen gleichzeitig nutzen. Da es aber eine sehr gute Fluchtsituation gebe, sei dies das entscheidende Kriterium den Raum auch mit mehr als 200 Personen nutzen zu können. Zudem gebe es lediglich vier bis fünf größere Veranstaltungen im Jahr, sodass hier eine Nutzungsmöglichkeit im Rahmen der Bauordnung geschaffen werden könne.

 

Frau Griepentrog weist abschließend darauf hin, dass für das Jahr 2021 bereits Kosten veranschlagt worden seien, für das Jahr 2022 jedoch noch nicht. Sie fragt ob dadurch politische Anträge nötig werden würden.

 

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass es haushaltsrechtlich keine Möglichkeit gebe die Mittel für das Jahr 2022 einzuplanen, da die dafür benötigte Planungstiefe noch nicht erreicht sei. Mit dem heutigen Beschluss werde diese notwendige Planung beauftragt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die Variante 6.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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