11.11.2021 - 17 Digitale Entwicklungen im AVV

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Achilles merkt an, laut Vorlage werde für die Registrierung eine Altersbeschränkung auf 18 Jahre empfohlen. Seine Fraktion wolle sich aber dafür einsetzen, dass mittelfristig alle diese Möglichkeiten, gerade auch der digitale Zugang zur zentralen Vertriebsplattform, auch für junge Menschen offenstehen.

 

Frau Bünten antwortet, in den Tarifbestimmungen sei zurzeit die Beschränkung auf 18 Jahre festgelegt. Im kommenden Jahr könne eine Änderung anstehen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur digitalen Entwicklung im AVV zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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