11.11.2021 - 29 Triebelsstraße Abrechnung der als Haupterschlie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Triebelsstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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