02.11.2021 - 6 Transparenz: Offener Haushalt; hier: Ratsantr...

Beschluss:
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Beratung

Frau Grehling möchte zunächst den Ausgangspunkt der Verwaltung darlegen. Der zu Grunde liegende Ratsantrag beinhalte die Bitte um eine transparentere Darstellung des Haushalts für die Öffentlichkeit. Dieses Begehren werde von der Verwaltung als sehr sinnvoll angesehen, obwohl Erfahrungen gemacht worden seien, zum Beispiel beim „Bürgerhaushalt“, dass das Interesse der Öffentlichkeit am Haushalt der Stadt eher gering sei.

Das Open Data-Portal der Stadt Aachen sei verknüpft mit dem Interaktiven Haushaltsplan. Dieser würde aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle Verbindung von Zahlen, Text und Visualisierungen darstellen. Entsprechende Suchfunktionen des Haushalts würden auch den nicht fachkundigen Leser*innen die Möglichkeit geben, sich zielgenau über bestimmte Positionen des Haushalts zu informieren. Sie vertrete die Ansicht, dass der interaktive Haushalt nach wie vor im Sinne der Transparenz das beste auf dem Markt befindliche Instrument sei. In der Vorbereitung zur Erarbeitung der Vorlage habe man sich selbstverständlich auch mit anderen Plattformen beschäftigt. Bei der im Ratsantrag als Beispiel genannten Plattform müsse festgestellt werden, dass mittlerweile keine aktive Wartung oder Betreuung mehr erfolge. Zur Folge habe dies, dass aktuelle Haushaltspläne, zum Beispiel aus den Jahren 2020 oder 2021, nicht abzurufen seien. Schaue man sich die zu Grunde liegenden Rohdaten älterer Haushaltspläne an, könne sie sich nicht vorstellen, dass über diese Daten das Interesse am Haushalt auf Seiten der Öffentlichkeit gesteigert werden könne. Es sei zwar zweifelsfrei eine IT-konforme Verarbeitung der Rohdaten möglich, jedoch sei die Frage, ob daraus die inhaltlich richtigen Schlüsse gezogen würden, eine andere.

Die sinnvolle Aufbereitung der Haushaltsdaten sei aus ihrer Sicht bei einem Milliardenvolumen naturgemäß umfangreich, so dass sie nur schwer in kompakter und für alle verständlichen Form dargestellt werden können. Ein gewisses Basiswissen und Haushaltsverständnis sei unabdingbar. Auch Kommunen aus der Region, wie Roetgen oder Herzogenrath, deren Haushaltspläne über das Open Data-Portal der Stadt Aachen abgerufen werden können, hätten dies aus Sicht von Frau Grehling nicht besser oder für Bürger*innen interessanter darstellen können als die Stadt Aachen über das IKVS. Der Unterschied bestehe darin, dass über das IKVS die Daten nicht in maschinenlesbarer Form, z. B. als csv.-Dateien, dargestellt würden.

 

Herr Casper (sachk. Bürger) möchte vor dem Hintergrund Aachens als IT-Standort und der Zielsetzung, Open Data-Kommune sein zu wollen, für die SPD-Fraktion beantragen, dass die Verwaltung die Daten zusätzlich zu den bestehenden Veröffentlichungen auch maschinenlesbar anbiete. Aus diesem Grund habe man den Beschlussvorschlag der Verwaltung um diesen Punkt erweitert. Die offenen Daten seien als öffentliches Gut anzusehen. Des Weiteren könne man der Bevölkerung so die Bedeutung des Haushalts näherbringen.

 

Ratsherr Pilgram vertritt die Ansicht, dass das bereits von der Stadt Aachen genutzte System IKVS als sehr transparent anzusehen sei. Bei entsprechender Vertiefung könnten viele Informationen aus diesem System gewonnen werden, anders als bei verschiedenen anderen digitalen Angeboten der Stadt Aachen. Diese Vertiefung sei jedoch unabdingbar in Haushaltsangelegenheiten, ohne Vorwissen sei eine Beschäftigung damit kaum möglich. Unabhängig davon finde er den Antrag der SPD, der darauf abziele, zusätzlich zu den bestehenden Angeboten, offene Daten zur Verfügung zu stellen, korrekt. Sofern die Rohdaten ohnehin vorhanden sein sollten, spräche aus seiner Sicht nichts dagegen, diese auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zumal auch er diese Daten als öffentliches Gut ansehe. Sollten die Daten noch nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung stehen, wäre die Frage nach dem Aufwand zentral. Die Begründung im Ratsantrag sei hingegen aus seiner Sicht nicht richtig. Der Antrag könne so interpretiert werden, dass die vorhandenen Angebote nicht gut seien. Dem müsse widersprochen werden.

 

Ratsherr Baal erläutert, dass seine Fraktion den Ratsantrag der SPD so verstanden habe, dass Informationen zum Haushalt in einer einfachen Form öffentlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Beispiel „Bürgerhaushalt“ habe leider die Erkenntnis gebracht, dass das öffentliche Interesse an der Thematik gering sei. Als Folge dessen sei der interaktive Haushalt ins Leben gerufen worden, welcher positiv zu bewerten sei und im Grunde den Kern des Antrags hinsichtlich Transparenz bereits vollumfänglich abdecke. Die zur Rede gestellten Plattformen würden die relevanten Daten bestenfalls in einer anderen Form visualisieren und könnten dem Anspruch an größere Transparenz somit nicht gerecht werden. Der von der SPD ausgelegte geänderte Beschlussvorschlag sei im Grunde die Kombination aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und dem des Ratsantrags und habe letztlich die Bereitstellung der Daten in maschinenlesbarer Form zum Ziel. Die Argumentation des Herrn Casper und des Ratsherrn Pilgram, dass Daten zur Verfügung gestellt werden können, sofern sie vorhanden seien, könne nachvollzogen werden. Jedoch müsse die Frage gestellt werden, ob es dafür einen entsprechenden Bedarf gebe. Entscheidend sei die Frage, ob die Daten in maschinenlesbarer Form bereits zur Verfügung stünden oder erst erstellt werden müssten. Bei zuletzt genannten wäre für die erforderliche Abwägung die Höhe des damit verbundenen Aufwands relevant. Ein zu hoher Aufwand solle jedenfalls vor dem Hintergrund des vergleichsweisen geringen öffentlichen Interesses zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt vermieden werden.

 

Frau Grehling verweist nochmals auf die beispielhaften Darstellungen der mit dem Antrag in Bezug genommenen Plattformen. Diese Darstellungen seien kaum dazu geeignet, dem Anliegen von Transparenz wie mit dem Antrag erbeten gerecht zu werden, ebenso wenig seien sie wohl kaum dazu geeignet das Interesse der Bürgerschaft am Haushaltsplan der Stadt Aachen zu wecken oder zu fördern. Sie stellt klar, dass als Rohdaten keinesfalls die Daten gemeint sein können, die zur Vorbereitung einer Haushaltsplaneinbringung relevant seien. Bezüglich des Aufwands zur Bereitstellung der Daten müsse eine technische Lösung durch den IT-Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, da der Aufwand durch eigenes Personal zu hoch sei. Man werde bei den Ansprechpartnern des IKVS den Aufwand abfragen. Es sei darüber hinaus kaum vorstellbar, dass IT-Fachleute mit den Rohdaten aussagekräftigere haushaltsrelevante Auswertungen erarbeiten würden können als die gegenwärtig bereits von der Verwaltung erstellten Auswertungen. Als Beispiel nennt sie die Übersichten, die für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt würden. Denn es müsse berücksichtigt werden, dass die Daten des Haushaltsplans nicht den Gesamtkonzern Stadt aufgaben- und detailhaft abbilden würden. So könnte beispielsweise nicht abgeleitet werden, für welche konkreten Maßnahmen Zuschüsse an die Eigenbetriebe geleistet würden. Des Weiteren könne man auch nicht die konkreten Werte für Radverkehr innerhalb einer Straßenbaumaßnahme wiederfinden, da diese auf einer Haushaltsposition zusammengefasst würden. Ihre größte Sorge sei daher, dass ohne das entsprechende Wissen über das soeben Genannte, Analysen und Auswertungen fehlerhaft oder unvollständig sein können, was insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Darstellungen ein Problem wäre.

 

Ratsherr Kiemes möchte vor dem Hintergrund seiner eigenen beruflichen Tätigkeit im innovativen IT-Bereich hervorheben, dass er Innovationen stets befürworte. Gleichwohl sei in Bezug auf den Haushalt zu hinterfragen, welche Innovationen man sich von der Bereitstellung offener Daten verspräche. Von Interesse könnten die Rohdaten ggf. für größere Firmen sein, um anhand der eingeplanten finanziellen Mittel zu eruieren, ob es Sinn mache, um Projekte zu buhlen, wobei sich selbst dies aufgrund der Struktur des Haushalts als schwierig gestalten würde. Es müsste schon ein großes Verständnis vom Haushalt vorhanden sein, um Aufwand und Ertrag in Einklang zu bringen. Für die politischen Beratungen wären solche Auswertungen in Excel-basierter Form in der Tat wünschenswert, für die Öffentlichkeit seien diese aber wohl von keinem größeren Interesse. Die Beschäftigung mit dem Online-Zugangsgesetz, also das Anbieten aller Dienstleistungen der Stadt Aachen bis Ende 2022 in digitaler Form, sei ein Mammut-Projekt und würde die vorhandenen IT-Ressourcen bereits binden. Eine darüber hinaus gehende Beschäftigung würde nur bei einem entsprechenden Mehrwert, zum Beispiel als Hilfestellung bei der Vorbereitung von Haushaltsberatungen, sinnvoll sein.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) stellt klar, dass von Seiten ihrer Fraktion eine maximale Transparenz gewünscht werde und dass bereits vorhandene Daten auch zur Verfügung gestellt werden sollten. Von diesem Aspekt her sei der Ratsantrag absolut nachvollziehbar. Problematischer sei die Frage, wie öffentliche Plattformen mit diesen Daten umgehen würden, gerade hinsichtlich der Aspekte Aktualität und regelmäßigen Pflege. Eine Bereitstellung der aktuellen Daten über die Seiten der Stadt Aachen sei somit definitiv begrüßenswerter. Darüber hinaus schlage sie perspektivisch eine Koordinierung mit anderen Kommunen in NRW vor.

 

Frau Schlierkamp (sachk. Bürgerin) stellt klar, dass es um die maschinenlesbare Bereitstellung der Daten gehe, also nicht die Bürgerin oder der Bürger Adressat der Daten sei, sondern der Computer. So sei sie der Überzeugung, dass sofern die Daten in der entsprechenden Form zur Verfügung gestellt würden, die Wissenschaft damit auch künftig arbeiten könne und neue Algorithmen definiert werden können. So lange die Kommunen diese Daten aber gar nicht erst zur Verfügung stellen würden, wäre dies selbstverständlich nicht möglich. Maschinenlesbare Daten seien viel leichter auswertbar als solche, die gegenwärtig zur Verfügung gestellt würden.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass im vorlegten Beschlussvorschlag der SPD nicht mehr von der Veröffentlichung der Daten auf externen Plattformen die Rede sei, sondern von der Möglichkeit diese maschinenlesbar zum Download anzubieten. Dies könne somit auch über die Open Data-Plattform der Stadt Aachen erfolgen. Sie stimme der Einschätzung zu, dass es nicht sinnvoll sei, Daten auf Plattformen zu finden, die nicht mehr gewartet und aktualisiert würden. Die essenzielle Botschaft sei, dass nur das ausgewertet werden könne, was als komplexes Zahlenwerk zur Verfügung stehen würde. Gesetzliche Bestimmungen würden die Darstellungsformen des Haushalts einschränken. Die fehlende Einbettung beispielsweise von Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und Beteiligungen im Haushalt der Stadt würde zwangsläufig eine ebenso lückenhafte Auswertungsmöglichkeit zur Folge haben. Ein gutes Beispiel hierfür sei der ÖPNV. Hier habe sie immer die Befürchtung von fehlerhaften Analysen und Missverständnissen gehabt und habe die öffentliche Bereitstellung der offenen Daten aus diesem Grunde in der Vergangenheit stets abgelehnt. Sollte der Ausschuss nunmehr anders beschließen möchte sie vorschlagen, beim IKVS nach einem Ergänzungstool nachzufragen und im Falle eines nicht zu hohen Aufwands das bestehende Vertragsverhältnis um diesen Punkt zu erweitern. Das Ergebnis dieser Anfrage stelle sie für die nächste Sitzung des Finanzausschusses in Aussicht.

 

Vor dem Hintergrund der erfolgten Diskussion formuliert der Ausschussvorsitzende Herr Linden einen entsprechenden Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird damit beauftragt bis zur nächsten Sitzung am 07.12.2021 die Machbarkeit einer Maschinenlesbarkeit des Haushalts über das Open Data-Portal der Stadt Aachen im Ausschuss vorzustellen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage