02.12.2021 - 7 Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Allemand zu den Möglichkeiten, die bauliche Situation der Prostitutionsstandorte und damit die Arbeitsbedingungen für die Prostituierten zu verbessern, erläutert Herr Jansen, dass man mit der Sanierungssatzung die Genehmigung für einen Bordellbetrieb an bestimmte Bedingungen knüpfen könne. Die Kooperationsbereitschaf der Eigentümer*innen werde im Rahmen der Beteiligung am Verfahren bereits abgefragt.

 

Frau Ohlmann stellt auf Bitten aus dem Ausschuss kurz die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzung im Plangebiet dar.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschließt er auf der Grundlage der Konzeption zur Konzentration der Prostitution die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach

§ 13 a BauGB Nr. 999 A - Antoniusstraße - in der vorgelegten Fassung mit verkleinertem Geltungsbereich.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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