01.12.2021 - 7 Integrationsmaßnahmen 2022– Beschlussfassung üb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung erläutert Herr Frankenberger die Genese der Verwaltungsvorlage. Er verweist auf den vorgesehenen Zeitplan für die Haushaltsplanberatung 2022 in den Ratsgremien. Um dem Integrationsrat eine effektive Gestaltungsmöglichkeit bei der Verteilung der Mittel für die Integrationsmaßnahmen an die Hand zu geben, wurde die Vorlage über die Mittelverteilung verwaltungsseitig frühzeitig in den Integrationsrat eingebracht.

Herr Demmer dankt seitens der Integrationsratsmitglieder für die frühzeitige Beteiligung und die damit verbundene Möglichkeit, Veränderungen vornehmen zu können.

Im Anschluss stellt Herr Demmer den geänderten Beschlussvorschlag vor, den der Vorstand des Integrationsrats gemeinsam erarbeitet hat. Dabei bezieht er sich auf die Anlage 1 zur Vorlage FB 56/0125/WP18:

  • Im Bereich I. „Laufende Projekte“ sind keine Veränderungen vorgesehen. Es bleibt bei einem Ansatz von 45.000 Euro. Herr Demmer verweist in diesem Kontext darauf, dass es in diesem Bereich im Laufe des Jahres 2022 noch zu Einsparungen kommen könnte, weil der „Tag der Integration“, je nach Pandemielage, nicht als Präsenzveranstaltung oder gar nicht stattfinden kann.
  • Für den Bereich II. „Sprachkurse“ schlägt der Vorstand eine Erhöhung des Mittelansatzes von 39.000 Euro auf 43.000 Euro vor. Statt z.B. sechs Maßnahmen zu je 4.300 Euro wird die Erhöhung der Anzahl der Sprachkurse auf z.B. 10 Maßnahmen zu je 4.300 Euro möglich.
  • Der Bereich III. „Integration durch Sport“ bleibt unverändert (5.000 Euro).
  • Die Mittel für die „Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“, IV., werden von 8.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Durch diese Erhöhung könnten dann im Jahr 2022 bis zu 20 Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen mit maximal je 500 Euro gefördert werden.
  • Für den Bereich V. „Integrationsrat“ ist eine Erhöhung des Mittelansatzes für 2022 auf insgesamt 15.000 EUR vorgesehen. Dabei bleiben die Mittel für V. 1. „Integrationspreis“ unverändert bei 5.000 EUR. Der Mittelansatz für „anstehende Maßnahmen und Aktivitäten“, V. 2., wird von 4.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Hintergrund ist, dass der Vorstand des Integrationsrats mit der Mittelerhöhung weitere finanzielle Spielräume für weitere Corona-Hilfen, bzw. Nach-Corona-Hilfen eröffnen möchte.
  • Der Bereich VI. „Projektanträge zur Integration“ bleibt unverändert (31.500 Euro). 

 

Zusammenzufassend ist festzuhalten, so Herr Demmer, dass der Vorstand des Integrationsrats den Fraktionen für die nun beginnenden Haushaltsplanberatungen somit eine moderate Erhöhung der Mittel von 138.000 Euro auf 150.000 Euro vorschlägt. Der Vorstand des Integrationsrats bittet die Ratsfraktionen darum, diese Erhöhung in den Haushaltberatungen mitzutragen. In diesem Zusammenhang weist der Vorstand des Integrationsrats ausdrücklich darauf hin, dass in den einzelnen Bereichen (I. - VI.) aufgrund der andauernden Pandemie nach heutigem Stand voraussichtlich nicht alle Mittel abgerufen werden, sodass im günstigsten Fall trotz der Ansatzerhöhungen im Haushaltsjahr – summa summarum – keine Mehrausgaben entstehen werden.

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt unterstützt den Vorschlag des Vorstands im Sinne einer guten und gelingenden Integrationsarbeit in Aachen ausdrücklich. Sie ruft alle Integrationsratsmitglieder dazu auf, die verschiedenen Fördermöglichkeiten auch in Zukunft intensiv gegenüber den verschiedenen Migrant*innenorganisationen bekannt zu machen und zu bewerben.

 

Herr Pivovarov spricht den Aufbau eines neuen Beratungsangebots für Migrant*innen für die verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen (Wohnungsamt, KfZ-Stelle etc.) an. Er nennt als Zeithorizont die nächste Wahlperiode.

 

Danach beschließt der Integrationsrat einstimmig, ohne Enthaltung, den geänderten Beschlussvorschlag des Integrationsratsvorstands.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat schlägt hinsichtlich der Mittelansätze „Integrationsmaßnahmen“ der Anlage 1 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der einzelnen Ansätze vor

 

  • „II. Sprachkurse“: 43.000 Euro;
  • „IV. Veranstaltungen von Migrant*innenorganisationen“: 10.000 Euro;
  • „V. Integrationsrat“: 15.000 Euro

 

und beantragt damit im Ergebnis eine Erhöhung des Gesamtansatzes „Integrationsmaßnahmen“ um 12.000 Euro auf 150.000 Euro.

 

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Anlagen zur Vorlage