11.11.2021 - 4 Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 11.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Vorweg berichtet Herr Dr. Kremer (Dez. V), dass die Vorlage -wie bereits aus der Einladung zu entnehmen gewesen sei- in die heutige Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses als Tischvorlage in Form einer 1. Lesung eingebracht werde, damit die in dieser Vorlage aufgeführten Haushaltspositionen zunächst in der gestrigen Sitzung des Rates der Stadt im Rahmen der Haushaltseinbringung hätten vorgelegt werden können. Sodann stellt er den Mitgliedern des Ausschusses die Inhalte der Vorlage zum Entwurf des Stellenplanes 2022, den Verfahrensablauf des Stelleneinrichtungsverfahrens von März 2021 bis Februar 2022, die Veränderungen zum Stellenplan 2021, die durchschnittliche Stellenplanentwicklung (STPL 2017:2018 bis STPL 2021:2022), die Zuordnung und Aufteilung neuer Stellen nach Aufgabenbereichen und -arten, die Stellen- und Kostenbetrachtung, die Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Entwicklung der Personalkostenerstattungen und -zuweisungen und Kennzahlen zur Beamtenquote, zu den Versorgungsempfänger*innen , zum laufenden Versorgungsaufwand, zur Personalintensität sowie die Personalbesetzungsquote im Rahmen einer Präsentation vor. Es würden 133,5 neue Stellen eingerichtet. Demgegenüber stehe jedoch eine Einsparung von 43,0 Planstellen. Insgesamt schließe der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 somit, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in den politischen Entscheidungsgremien, gegenüber dem Stellenplan 2021 vorerst gesamtstädtisch mit 90,5 Mehrstellen ab. Hierin enthalten seien 19,0 Stelleneinrichtungen, welche der Rat der Stadt bereits unterjährig im laufenden Haushaltsjahr 2021 beschlossen habe.
An dieser Stelle weise er bereits darauf hin, dass sich im Rahmen der Stellenplanveränderungen für die 2. Lesung nach heutigem Stand tendenziell noch 30 zusätzliche Planstelleneinrichtungen ergeben könnten. Mit Bezug auf die vermeintlich geringe Zahl der 4,5 Mehrstellen im Bereich der Eigenbetriebe führt er erläuternd aus, dass im Kernstellenplan nur die Planstellen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe mitgeführt würden. Von den neuen Stellen ließen sich 28,0 Stellen dem Aufgabenbereich „Öffentliche Sicherheit und Feuerwehr“, 31,5 Stellen dem Aufgabenbereich „Bauen und Umwelt“, 23,5 Stellen dem Aufgabenbereich „Kinder und Jugend“, 12,0 Stellen dem Aufgabenbereich „Soziales“ und 38,5 Stellen dem Aufgabenbereich „Allgemeiner Verwaltungsbereich“ zuordnen. Von den insgesamt 133,5 neuen Stellen entfielen 85,0 Stellen auf Pflichtaufgaben. 48,5 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden.
Zur Refinanzierung der in Rede stehenden Stellenneueinrichtungen ließe sich anmerken, dass die überwiegende Zahl der Stellen refinanziert sei. Die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 133,5 neuen Stellen und der sonstigen Bedarfe, die sich hauptsächlich aus der Verlängerung bzw. dem Wegfall von kw-Vermerken ergäben, beliefen sich in 2022 auf insgesamt 9.184.800 Euro. Ausgehend von den realistisch einzuschätzenden tatsächlichen Stellenbesetzungen seien die Kosten 2022 pauschal um 50 Prozent gekürzt worden, soweit es sich nicht um Planstellen handele, die bereits unterjährig in 2021 eingerichtet oder aus sonstigen Gründen vorzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben würden. Ebenso seien Planstellen mit der Fallkonstellation „Verlängerung oder Wegfall von kw-Vermerken“ ausgenommen, da diese Stellen in der Regel bereits besetzt seien. Auch seien drittmittelfinanzierte Projektstellen grundsätzlich nicht von der Kürzung betroffen.
Von den vorab bezifferten Gesamtkosten entfielen 7.564.700 Euro auf Stellen, welche aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert würden. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 1.620.100 Euro bezögen sich auf Projektstellen, die gesondert im Haushalt abgewickelt würden und nicht dem PKV zuzurechnen seien. Bei den Projektstellen gelte, dass deren Personal- und Sachaufwand nahezu vollständig durch die Fördermittel gedeckt und -je nach Förderquote- durch einen Restanteil aus genehmigten Haushaltsmitteln einschließlich Finanzplanung der betreffenden Organisationseinheiten gesichert sei. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal, zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen aus dem Sachkostenetat ergebe sich aufgrund der Stelleneinrichtungen und der Verlängerung bzw. Streichung von kw-Vermerken eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 4.930.100 Euro im Jahr 2022. In den Folgejahren erhöhe sich dieser Betrag zwangsläufig, weil die aus der prozentualen Kürzung in 2022 resultierende Verbesserung entfalle. Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV stehe in verschiedenen Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Gebühreneinnahmen, Personalkostenerstattungen und sonstigen Mehrerträgen in Höhe von kalkulierten 1.482.400 Euro in 2022 gegenüber. Entsprechend verringere sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 4.930.100 Euro auf 3.447.700 Euro.
Der Gesamtbedarf für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) bemesse sich unter Einbeziehung der neuen Stellen auf 270,60 Mio Euro und sei noch einmal von der Kämmerin um 5 Mio. Euro reduziert worden. Dies sei einerseits eine Folge von schwer rekrutierbaren unbesetzten Stellen und resultiere andererseits aus der Anzahl an freiwerdenden Stellen aufgrund der demografischen Entwicklung. Hier sorge der regelmäßige Einsatz jüngerer Beschäftigte für geringere Kosten. Die Lücken könnten auch bei guter Personalbewirtschaftung nur Zug um Zug geschlossen werden. Die Versorgungsaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 49,61 Mio. Euro. Insgesamt ergebe sich nach derzeitigem Stand unter Einbeziehung der neuen Stellen der 1. Lesung im PKV gegenüber 2021 eine finanzielle Verringerung in Höhe von 1,15 Mio. Euro. Bei Gesamtbetrachtung, d.h. unter Einbeziehung der angepassten Erträge für die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen, sei eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 2,55 Mio. Euro zu verzeichnen. An dieser Stelle verweise er auch noch einmal auf die kalkulierten Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und Mehrerträge in Höhe von rund 1,46 Mio. Euro, die in erheblichem Umfang zur Deckung des Personalaufwandes für die neuen Stellen beitrügen. Den Personalaufwendungen stünden dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber.
Für das Haushaltsjahr 2022 seien bisher Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 52,84 Mio. Euro angemeldet worden. Hierin enthalten seien auch Zuweisungen (Fördermittel) in Höhe von 9,38 Mio. Euro für drittmittelfinanziertes bzw. sonstiges Personal, das nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen und somit in Abzug zu bringen sei. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen beliefen sich demnach auf 43,46 Mio. Euro einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamtinnen und Beamten (Stand 10/2021). Dies entspreche einem prozentualen Anteil von 19,67 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 220,99 Mio. Euro.
Die Entwicklung der Planstellen -unter Bezugnahme detaillierter schwerpunktmäßiger Stelleneinrichtungen 2016 : 2022 (STPLE) einschließlich der Stellenplanbereinigung und Neustrukturierung der Personalreserve im Stellenplan 2017- zeige einen Stellenanwuchs auf 3566,5 Planstellen im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe) an. Die Darstellung der Kennzahlen diene abschließend der grafischen Unterlegung der vorgenannten Ausführungen. Die Beamtenquote stelle den prozentualen Anteil der Beamtinnen und Beamten an der gesamten Mitarbeitendenzahl dar. Es sei wichtig, die Entwicklung der Beamtenquote im Auge zu behalten; sie sei jedoch aktuell mit einem Wert von 19,10 im NRW-Vergleich unauffällig. In diesem Kontext sei auch die Zunahme an Versorgungsfällen, welche mit den seit Jahren steigenden Versorgungslasten unabhängig von den jährlichen Besoldungsanpassungen korrespondiere, zu sehen. Hier zeichne sich der Höhepunkt im Jahre 2042 ab.
Die Personalintensität sei eine Kennzahl aus dem NKF-Kennzahlenset des Haushaltsplans. Sie stelle den prozentualen Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen im Haushalt dar. Für die Entwicklung der Personalaufwendungen sei maßgeblich die Aufgabenwahrnehmung von personalintensiven Dienstleistungen wie im FB 37 und FB 45-Kitabereich sowie die Erledigung in Eigenleistung statt Vergabe an Fremdfirmen verantwortlich. In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels sei es eine Herausforderung, die benötigten Stellen auch mit geeignetem Personal zu besetzen. Trotz Erhöhung der insgesamt zu bewirtschaftenden Stellen und einer Zunahme der demografisch bedingten Abgänge habe die Quote der unbesetzten Stellen im Vergleich zum Vorjahr von 7 % auf 6 % verringert werden können. Dies zeige, dass die eingesetzten Strategien bzw. Instrumentarien zur Personalgewinnung und -bindung griffen. Die Personalpolitik werde ausweislich mit Augenmaß betrieben und ermögliche der Verwaltung in die Zukunft zu investieren, ohne die finanzielle Belastung künftiger Generationen aus dem Blick zu verlieren. Abschließend spreche er allen Anwesenden des Fachbereichs Personal und Organisation und darüber hinaus Beteiligten einen großen Dank aus.
Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) bei Herrn Dr. Kremer für die Übersicht zur Entwicklung des Stellenplans 2022 in der 1. Lesung. Sie habe jedoch Fragen zur Aussagekraft der Personalbesetzungsquote auf der letzten Seite der Präsentation. Welche Erkenntnisse könnten aus einer Stellenvakanzquote von 6 % gezogen werden und gebe es in einzelnen Fachbereichen eine Konzentration von unbesetzten Stellen?
Herr Dr. Kremer (Dez. V) erläutert, dass eine Stellenvakanzquote von 6 % grundsätzlich ein guter Erfolg sei. Trotzdem dürfe dieser Erfolg natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach wie vor Bereiche -wie beispielsweise die Feuerwehr oder den Ordnungs- und Sicherheitsdienst- mit höheren Stellenvakanzen gebe, welche künftig noch gezielter in den Blick genommen würden. In diesem Kontext müsse auch gesehen werden, dass die Personalbesetzungsquote die Problematik der Langzeiterkrankungen und des leistungsgeminderten Personals nicht berücksichtige, da die Stellen dennoch als besetzt gelten. Die Verwaltung bereite -der Einlassung von Frau Griepentrog entsprechend und auch anlässlich eines in der gestrigen Sitzung des Rates der Stadt Aachen behandelten Ratsantrages der CDU-Fraktion zum Themenfeld „Ordnungs- und Sicherheitsdienst- für die nächste bzw. übernächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses eine fachbereichsbezogene Auswertung der Besetzungsquote auf.
Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) führt an, dass zur Feststellung, in welchen Bereichen Stellenvakanzen gegebenenfalls zu Schwierigkeiten führten, eine entsprechend detaillierte Übersicht hilfreich wäre.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) spricht Herrn Dr. Kremer und den zuständigen Mitarbeitenden ihren Dank aus. Sie sei begeistert, welche hilfreiche Unterstützung die Politik für die anstehenden Beratungen durch die Klarheit und Transparenz des dargestellten Stellenplans erhalte. Daher unterstreiche auch sie die Wichtigkeit einer fachbereichsbezogenen Auswertung der Besetzungsquote.
Bezugnehmend auf den Bereich „Ordnungs- und Sicherheitsdienst“ des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung sei eine Nachsteuerung unerlässlich. Es sei positiv festzustellen, dass man eine gute Personalpolitik fahre. Die Stadt Aachen habe sich als interessante und attraktive Arbeitgeberin -auch mit Blick auf ihr Engagement im Arbeits- und Gesundschutz- etabliert. Abschließend weise sie noch auf die gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 02.11.2021 hin, in welcher die Politik den Beschluss einer vorzeitigen refinanzierten Bewirtschaftungsmöglichkeit der zur Einrichtung vorgesehenen 1,5 Stellen für Schulpsycholog*innen gefasst habe. Sie frage daher nach, ob die vorzeitige Bewirtschaftungsmöglichkeit bereits aufgrund der Befassung im Fachausschuss erfolgen könne oder der Antrag erneut in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses gestellt werden müsse.
Herr Dr. Kremer (Dez. V) merkt an, dass es sich bei Beschlüssen aus anderen Fachausschüssen immer nur um Empfehlungen handeln könne. Die diesbezügliche Zuständigkeit sei im Personal- und Verwaltungsausschuss gegeben. Daher bedürfe die vorzeitige Bewirtschaftungsmöglichkeit unter Bekräftigung der Kostenneutralität einer empfehlenden Beschlussfassung in diesem Gremium.
Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) führt ergänzend aus, dass die Stellen bereits in der 1. Lesung für den Stellenplan 2022 enthalten seien. Sie stelle daher den Antrag, die Einrichtung der vorgesehenen 1,5 Stellen für Schulpsycholog*innen einer vorzeitigen Bewirtschaftung zuzuführen.
Hierzu wurde im Gremium erkennbar Einvernehmen signalisiert.
Ratsfrau Parting (SPD) bedankt sich ebenfalls bei Herrn Dr. Kremer für den anschaulichen Vortrag. Bezüglich des voraussichtlichen Minderaufwandes in Höhe von ca. 5 Mio. Euro hinterfrage sie bei Ausschöpfung des derzeit zur Verfügung stehenden Budgets für Personalaufwendungen die Zuständigkeitsebene bei dann erforderlichen Stellenbesetzungsentscheidungen. Werde die Entscheidung einer entsprechenden Priorisierung dann seitens der Verwaltung oder der Politik getroffen?
Herr Dr. Kremer (Dez. V) berichtet, dass seitens der Verwaltung bedarfsabhängig schon immer eine Priorisierung der Stellenbesetzungen vorgenommen werde. Bei Eintritt einer solchen Notwendigkeit erfolge eine transparente Prioritätensetzung durch Dezernat V in Abstimmung mit den Fachdezernent*innen. Die Verwaltung werde selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass die politischen Schwerpunkte sichergestellt würden.
Ratsherr Palm (AFD) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Er hätte sich jedoch gewünscht, dass die von ihm ermittelte ca. 17%ige Steigerung bei der Entwicklung der Planstellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung in den Jahren 2017 bis 2022 nachvollziehbarer aufbereitet worden wäre. Die städtische Beamtenquote stelle sich auch für ihn unauffällig dar. Die beabsichtigten Stelleneinrichtungen im Fachbereich Bürger*innenservice erschienen ihm -unter Berücksichtigung der bekannten Problematiken- im Vergleich zu den beabsichtigten Stelleneinrichtungen im Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung viel zu gering. Abschließend bestehe seine Hoffnung darin, den Bereich Sicherheit- und Ordnungsdienst entsprechend zu verstärken.
Herr Dr. Kremer (Dez. V) erläutert, dass die Aufbereitung der Folie 12 der Präsentation den Stellenaufwuchs unter Einbezug der Stellenplanbereinigung und der Neustruktur der Personalreserve im Stellenplan 2017 schwerpunktmäßig erläutere. Den beabsichtigten 6 zusätzlichen Stellenbedarfen im Bereich Bürger*innenservice liege bereits eine Berücksichtigung von sich im nächsten Jahr auswirkenden technischen Verbesserungen zugrunde.
Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss berät nachfolgenden Beschluss einvernehmlich.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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