30.11.2021 - 7 Wirtschaftsplan 2022 der eigenbetriebsähnlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ferber weist auf die vorliegenden Ausführungen hin. Sie teilt mit, dass der Fachbereich Finanzsteuerung und die Dezernentin Frau Grehling (Dezernat II) den Wirtschaftsplan mitgezeichnet haben.

Sie weist darauf hin, dass der Entwurf des Investitionsplanes noch unter dem Vorbehalt der politischen Beratungen zum Haushalt 2022 stehe.

Im Weiteren legt Frau Ferber dar, dass die Abschreibungen auch weiterhin stufenweise Berücksichtigung im Aufwand finden werden.

Die Finanzsteuerung werde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 prüfen, ob durch eine Sonderzahlung unterstützt werden kann, damit die operativen Verluste nicht über ein verträgliches Maß ansteigen.

 

 

Ratsherr Teuku teilt mit anschließender Wortmeldung mit, dass er die Vorlage aufgrund der weiterhin nicht erfolgenden Erstattung der Abschreibungen nicht mit tragen könne.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor

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Beschluss des Betriebsaussschusses Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements für 2022 unter folgendem Vorbehalt zu beschließen:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2022 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2022 eingearbeitet“.

 

 

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements für 2022 zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2022 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2022 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2022 eingearbeitet“.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11 Ablehnung: 1 Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage