30.11.2021 - 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Brinner möchte gerne wissen, ob die Notarztwagen der Stadt Aachen nicht versichert seien oder ob man nicht je nach Schuldfrage die Versicherung des Unfallgegners in Anspruch nehmen könnte.

Herr Wolff erläutert, dass bei Unfällen mit den städtischen Rettungsfahrzeugen leider immer eine Teilschuld auf die Stadt entfallen würde. Selbstverständlich werde man aber die Teilschuld des Unfallgegners mit einberechnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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