09.12.2021 - 6 Campus West, Realisierungsstrategie für die Inf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Breuer weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (BV 0) den Beschluss laut Vorlage gefasst hat, mit dem Auftrag, die für die Fahrradbrücke notwendigen Verfahren einzuleiten.

Die BV Laurensberg hat ebenfalls den Beschluss gefasst mit dem Zusatz, die Planungen für die Fahrradbrücke zeitnah durchzuführen und der Planungsausschuss hat sich beiden Empfehlungen angeschlossen.

 

Herr Neumann schlägt vor, den Beschluss hier nochmals zu fassen. Die Verwaltung soll für eine der kommenden Sitzungen einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereiten. Ziel müsse es sein, die Flächen für die Fahrradbrücke zu ermitteln und die Planungen anzugehen, die Frage der Finanzierung bzw. der Haushaltsmittel solle hier nicht beschlossen werden. Die Fahrradbrücke sei eines der ganz großen Projekte hier in Aachen und ein wichtiger Schritt im riesigen Verfahren Campus West. Man habe lange darum gerungen. Es solle im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden. Seine Fraktion freue sich, dass es an dieser Stelle weitergeht und er spreche seinen Dank aus.

 

Herr Lindemann bezieht sich auf die Empfehlung aus der Bezirksvertretung. Die Fahrradbrücke sei zwar gewollt, man habe aber das Problem, dass durch die Brücke das Projekt nicht um Jahre verzögert werden soll. Deshalb sollten Begriffe wie „Planung“ etc. vermieden werden. Er bittet die Verwaltung um Stellungnahme hierzu.

 

Frau Strehle möchte für die Verwaltung die notwendigen Schritte aufzeigen, um die Fahrradbrückenplanung und -realisierung auf den Weg zu bringen. Die aktuelle Vorlage beschreibe die Realisierungsstrategie in zwei Bauabschnitten. Die Fahrradbrücke werde in den Erläuterungen dargestellt und sei in den Planungen berücksichtigt worden. Mit einem Planungsbeschluss der heute gefasst werden soll, werde der Prozess wieder geöffnet. Es sei sichergestellt, dass die jetzige Planung und Realisierung die Fahrradbrücke nicht unmöglich mache. Sie bitte, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzung aufzeigen kann, welche Schritte notwendig sind, um Planungsrecht zu schaffen und die weiteren Maßnahmen einzuleiten.

 

Frau Breuer dankt für den Beitrag von Frau Strehle. Der Wunsch zur Brückenplanung sei schon mehrfach geäußert worden. Man sei sich immer einig gewesen, dass das Projekt anlaufen soll, man sollte aber zu den bereits gefassten Beschlüssen nicht noch etwas darauflegen, sondern die Richtung beibehalten, denn weniger sei mehr. Darum sei der Beschluss aus der BV 0 eigentlich ausreichend.

 

Herr Klopstein weist darauf hin, dass die Fußgänger auf der Brücke nach dem Kenntnisstand der Linken immer noch einseitig auf der Westseite geführt werden, sie würden aber immer den kürzesten Weg gehen. Die Verwaltung werde gebeten zu prüfen, ob ein Fußweg auf der Ostseite möglich ist, um den kürzesten Weg zu ermöglichen, ohne dass Fußgänger überfahren werden.

 

Die Vorsitzende Frau Wenzel schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der Ergänzungsvorschläge der BV Aachen Mitte und Laurensberg zur Abstimmung gestellt werden. Gemäß dem Vorschlag von Frau Strehle soll die Planung entsprechend vorgestellt werden.

 

Es ergeht dann der folgende Beschluss:

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Realisierungsstrategie der Infrastruktur und Erschließungsanlagen am Campus West zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

 

  • die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten – Campuserschließung und Nordanbindung – fortzuführen.
  • die weiteren Ingenieurleistungen der 2. Stufe (Leistungsphasen 5, 6 und 7 Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der Bereiche Campuserschließung und Nordanbindung sowie für die Freianlagen des Bereichs Campuserschließung zu beauftragen und die abgeschlossenen Planungen mit fortgeschriebener Gesamtkostenaufstellung im Rahmen der Ausführungsbeschlüsse vorzustellen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob ein Fußweg auf der Ostseite möglich ist, anstatt auf der Westseite, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen.

 

Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die für die Fahrradbrücke notwendigen Verfahren einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage