16.12.2021 - 7 Umwandlung eines Spielfeldes in Kunstrasen 2022

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Breuer wies daraufhin, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen gemeinsamen Beschlussentwurf der Frakionen Grüne, CDU, SPD, Die Zukunft, FDP und Die Linke geben würde.

 

Herr Offermann ergänzte, dass sich das Gremium einig sei, dass alle Vereine einen Kunstrasenplatz verdient hätten. Allerdings sei man sich auch einig, dass der zugrundeliegende Kriterienkatalog zur Umwandlung in einen Kunstrasenplatz nicht mehr zeitgemäß sei. Dieser Katalog führe zur Situation, dass die Vereine, die noch einen Tennenplatz nutzen, nicht mehr konkurrenzfähig seien. Daher werde angeregt, eine sozialfachliche Beurteilung mit entsprechenden Kriterien in den Katalog aufzunehmen. Eine Verzahnung mit dem städtischen Sozialentwicklungsplan solle erfolgen.

 

Herr Dr. Kremer bedankte sich für die Ausführungen und sagte, er begrüße den Vorstoß sehr. Eine stärkere Einbeziehung der Sozialplanung sei aus seiner Sicht nötig. Diese spiele auch bei der Fortschreibung des Sportentwicklungsplanes eine wichtige Rolle. Er habe deshalb bereits den Fachbereich Soziales gebeten, in diese Richtung zu denken. Erste Gespräche seien schon erfolgt.

 

Der Ausschussvorsitzende regte an, dieses Anliegen in einem interfraktionellen Gespräch mit der Verwaltung zu erörtern.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Offermann, ob die vorhandenen Stellen auskömmlich seien, sagte er, dass eine entsprechende Prüfung für zusätzliche Stellenkapazitäten noch folgen werde. 

 

Folgender geänderter Beschluss wurde gefasst:

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Beschluss:

Der Sportausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass im Jahr 2022 der Naturrasenplatz (Rugby-Platz) der Sportplatzanlage Hander Weg in Aachen-Laurensberg in Kunstrasen umgewandelt werden soll.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Naturrasenplatz (Rugby-Platz) baldmöglichst ein Bodengutachten in Auftrag zu geben und die darauf aufbauenden Kostenschätzungen und Planungen zu erstellen sowie zu gegebener Zeit im Sportausschuss vorzustellen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Kriterien zur Aufnahme in das Kunstrasenprogramm für weitere Entscheidungen neu zu formulieren. Neben den bisherigen Voraussetzungen soll der Kriterienkatalog um eine sozialfachliche Beurteilung mit entsprechenden Kriterien erweitert werden. Eine Verzahnung mit dem städtischen Sozialentwicklungsplan soll erfolgen.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=110258&selfaction=print