18.01.2022 - 6 Haushaltsplanentwurf 2022 einschl. Finanzplan b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach schlägt vor, zunächst über die Antragsliste der freien Träger der Jugendhilfe zu beraten und abzustimmen. Im Anschluss könnten die bislang bekannten Anträge der Fraktionen beraten und bei Bedarf noch weitere Anträge mündlich gestellt werden. Darauffolgend könne der gesamte Haushalt beschlossen werden. Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss. 

 

Er weist zu Nummer 2 der Antragsliste – Erhöhung im Bereich der Kindertagespflege, beantragt vom Verein für Familiäre Tagesbetreuung e. V. – darauf hin, dass es hier nachträglich noch zu Änderungen infolge der Vertragsverhandlungen gekommen sei. Diese Verhandlungen seien zwischenzeitlich und im Einvernehmen mit dem Verein beendet worden mit dem Ergebnis, dass seitens des Vereins für 2022 ff ein jährlicher zusätzlicher Zuschuss von 90.300 Euro beantragt werde und dies aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar sei. Dieser zusätzliche Betrag müsse jedoch nicht in die Haushaltsberatungen zusätzlich aufgenommen werden, da diese Mittel bereits an anderen Haushaltspositionen eingestellt seien.

 

Zur Antragsliste seien zwei Anträge aus den Fraktionen eingegangen (s. Anlage zur Niederschrift). Zum einen beantrage die SPD-Fraktion, die freien Träger wie in der Liste beantragt zu fördern, allerdings solle keine Indexierung der Werte erfolgen, sondern die Ansätze sollten bis 2025 festgeschrieben werden.

Zum anderen läge ein gemeinsamer Antrag von CDU und den Grünen vor, welcher eine jährliche Indexierung der Beträge um 3 % vorsehe.

Herr Küppers erläutert, dass er sich dem weitergehenden Antrag grundsätzlich auch anschließen könne, da die Intention der Fraktionen, den Trägern die bestmögliche Ausstattung und Unterstützung zukommen zu lassen, identisch sei.

 

Herr Tillmans dankt Herrn Küppers für seine Ausführungen, er sei froh über ein einstimmiges Votum aus den Fraktionen. Es sei unstrittig, für den Haushalt 2022 die beantragte Summe von rund 254.000 Euro einzustellen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Beträge für die Folgejahre ab 2023 noch nicht final seien. Die Indexierung auf Grundlage der aktuellen Beträge könne vor allem in den Jahren 2024 und 2025 zu einer schwierigen Haushaltslage führen. Daher befänden sich Politik und Verwaltung in einem Prozess, wie die Offenen Türen mittelfristig finanziert werden könnten. Er strebe an, dass dieser Prozess in diesem Jahr zu einem Abschluss gebracht werden könne und er hoffe, dass gemeinsam eine gute Lösung gefunden werde. Die weitere Finanzierung müsse sich an den Ergebnissen des Prozesses orientieren. Die Werte müssten folglich zu gegebener Zeit nachjustiert werden.

 

Frau Scheidt informiert, dass ein weiterer Austausch zwischen der Bistumsleitung und den Fraktionssprecher*innen bevorstünde. Sie sei optimistisch, dass eine gute und einvernehmliche Lösung gefunden werde. In den Austausch sei auch die Verwaltung einzubeziehen.

 

Frau Schmitt-Promny stimmt Herrn Tillmanns zu. Sie sehe die Vielzahl an Pflichtaufgaben für die freien Träger, aber auch, mit welch hohem Engagement sich die Träger der Jugendarbeit widmen würden. Auch die innovativen Projekte der Träger würden einen wichtigen Teil zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit beitragen. Dies solle durch die heutigen Beschlüsse stabilisiert werden. Dennoch müsse auch anderen Bereichen bei den Haushaltsberatungen Rechnung getragen werden.

 

 

Es wird über den gemeinsamen Antrag von CDU, den Grünen und SPD zur Antragsliste der freien Träger abgestimmt:

Zustimmung: 9, Ablehnung: 0, Enthaltungen: 4,

einstimmig.

 

Des Weiteren lägen zwei verschiedene Anträge zu den Elternbeiträgen vor.

 

Herr Kaldenbach erläutert zunächst die aktuelle Elternbeitragssituation. Seit dem 01.08.2020 wären Familien mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro beitragsbefreit, im Rahmen von 40.001 Euro und 54.000 Euro sei der hälftige Elternbeitrag zu leisten. Diese Regelung laufe derzeit zum 31.07.2022 aus.

 

Die CDU-Fraktion sowie die Fraktion die Grünen beantragen den Elternbeitrag für Familien mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro bis zum 31.12.2022 zu erlassen. Familien mit einem Jahreseinkommen von 40.001 Euro bis 54.000 Euro würden wieder voll zahlungspflichtig. Ab dem 01.01.2023 würden die Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung für alle Einkommensgruppen erhoben.

Demgegenüber beantragt die SPD-Fraktion, die seit dem 01.08.2020 geltende Regelung dauerhaft für die Folgejahre fortzuführen. Da dieser Antrag somit weitergehender ist, wird zunächst über diesen beraten.

 

Frau Schmitt-Promny schlägt vor, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Die Familien hätten in der Corona-Pandemie sehr gelitten und da ein Ende der pandemischen Situation noch nicht absehbar sei, müsse die Situation der Familien im Blick behalten werden. Die Fraktionen CDU und die Grüne seien der Ansicht, dass die Beitragssatzung grundlegend einer Anpassung bedürfe. Daher beauftragt sie die Verwaltung, dem Kinder- und Jugendausschuss bis Sommer 2022 einen Vorschlag zur Neufassung der Elternbeiträge vorzulegen.

 

Herr Tillmanns erläutert, dass er den Antrag der SPD-Fraktion nachvollziehen könne und dies grundsätzlich auch eine gute Intention sei. Allerdings sehe er, dass der Ausschuss eine Verantwortung für den gesamtstädtischen Haushalt mittrage. Daher hätten CDU und Grüne versucht, eine Kompromisslösung zu finden. Wünschenswert sei die gemeinsame Entwicklung einer neuen Beitragssatzung im Laufe des Jahres 2022.

Herr Küppers stimmt zu, dass die Intention der drei Fraktionen in die gleiche Richtung gehe. Die SPD habe mit ihrem Antrag die Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren Einkommensgruppen verfolgt. Insbesondere die 45-Stundenbetreuung sei für manche Familien prozentual ein hoher Kostenaufwand. Zwar könne er nachvollziehen, dass der gesamtstädtische Haushalt nicht aus dem Fokus geraten dürfe, gleichzeitig müssten aber auch bestimmte Schwerpunkte gesetzt werden. Dennoch sei er kompromissbereit und an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Die Entwicklung einer neuen Beitragssatzung halte er für einen guten Vorschlag. Die Befristung bis zum 31.12.2022 halte er jedoch für zu kurz gegriffen, es sollte mindestens das komplette nächste KiTa-Jahr abgebildet werden, um den Eltern eine Sicherheit geben zu können. Daher schlägt er vor, die von CDU und den Grünen beantragen Beitragssätze mindestens bis zum 31.07.2023 zu beschließen. Die Fortschreibung auf die Folgejahre 2024 und 2025 könnten dann gestrichen werden.

 

Frau Schmitt-Promny bedankt sich bei Herrn Küppers für die Kompromissbereitschaft. Sie halte es jedoch für unklug, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Regelungen für 2023 festzuschreiben und somit der Entwicklung und dem Ergebnis der neuen Elternbeitragssatzung vorweg zu greifen.

 

Frau Frels hält fest, dass Einigkeit in den Fraktionen bestehe, die Beiträge für niedrigere und mittlere Einkommensgruppen zu reduzieren. Daher schließe sie sich dem Antrag der SPD-Fraktion an. Sie sehe die Problematik, dass Eltern nun erneut bangen müssten, wenn die Beitragssituation ab dem 01.01.2023 noch nicht klar geregelt sei. Es wäre daher ein gutes Signal, die Beiträge zumindest bis zum Ende des KiTa-Jahres 2022/2023 festzuschreiben.

 

Herr Küppers erläutert, dass er die Einwände von Frau Schmitt-Promny nachvollziehen könne. Er befürchte allerdings, dass es während der Entwicklung der neuen Beitragssatzung zu Verzögerungen kommen könnte. Mit dem von ihm vorgeschlagenen Kompromiss bis zum 31.07.2023 werde ein Puffer für solche Verzögerungen geschaffen. Dennoch würde er sich nicht gegen einen Gesamtbeschluss stellen, wenn der erweiterte Antrag der SPD-Fraktion keine Mehrheit finde.

 

Frau Schmitt-Promny beantragt zur Geschäftsordnung, die Sitzung für eine kurze Beratung zu unterbrechen. Dem wird stattgegeben.

 

Es wird über den erweiterten Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt (Einkommen bis 40.000 Euro frei, bis 54.000 Euro hälftig, bis zum 31.07.2023):

Zustimmung: 6, Ablehnung: 7, Enthaltungen: 0,

mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Tillmans betont, dass es ein wichtiges Signal sei, dass die Fraktionen für die jeweils anderen Positionen Verständnis gezeigt und an einer gemeinsamen Lösung interessiert gewesen seien. Auch wenn heute durch den Kinder- und Jugendausschuss ein Beschluss gefasst werde, obliege die finale Entscheidung über den Haushalt dem Rat der Stadt Aachen. Zuvor finde noch die Sitzung des Finanzausschusses statt, in welcher ebenfalls noch die Möglichkeit bestehe, Anträge zu stellen. Er schlägt daher vor, dass heute zwar über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt werde aber mit der Ergänzung, dass der Ausschuss dem Finanzausschuss empfehle, die komplette Beitragsaussetzung bis 40.000 Euro sowie die hälftige Aussetzung bis 54.000 Euro bis zum 31.07.2023 wohlwollend zu prüfen.

 

 

 

 

 

Danach wird über den Antrag der Fraktionen CDU und die Grüne abgestimmt (Absetzung der Elternbeiträge bis zur Einkommensgrenze von 40.000 € bis zum 31.12.2022 sowie Prüfauftrag an den Finanzausschuss, ob Entlastung (nach momentaner Regelung, bis 40.000 € beitragsfrei, bis 54.000 € hälftig) bis zum 31.07.2023 möglich ist):

Zustimmung: 13, Ablehnung: 0, Enthaltungen: 0,

einstimmig.

 

Herr Kaldenbach bittet die Politik darum, ihre Vorstellungen hinsichtlich einer dauerhaften Veränderung der Beitragssätze an die Verwaltung zu formulieren.

 

Weiterhin gibt es einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grüne, dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für Schulsozialarbeit einzurichten.

 

Frau Schmitt-Promny erläutert hierzu, dass in diesem Feld bereits viel habe umgesetzt werden können. Das Aufgabenfeld wachse jedoch immer weiter an, daher sei dieser Antrag gestellt worden.

 

Es wird über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt, eine Empfehlung an den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit auszusprechen:

Zustimmung: 13, Ablehnung: 0, Enthaltungen: 0,

einstimmig.

 

Frau Frels beantragt, für die Position Kindertagespflege weitere 560.000 Euro in den Haushalt einzustellen. Die Leistungen an die Kindertagespflegepersonen würden seit ein paar Jahren stagnieren und seien seit Einführung der neuen Richtlinie in 2016 nicht mehr angepasst worden. Ausgenommen sei eine marginale Steigerung analog der KiBiz Werte. Bei der Entwicklung der Richtlinien sei ein Vergleichswert zum Entgelt von Kinderpfleger*innen herangezogen worden. Dieses Entgelt sei zwischenzeitlich angehoben worden, jedoch ohne analoge Anhebung der Beträge für Kindertagespflege. Sie befürchte daher ein erhöhtes Abwandern von Kindertagespflegepersonen aufgrund der stagnierenden Beiträge und damit einhergehend eine weitere Verschlechterung des bestehenden Fachkräfteangebotes in der Kindertagesbetreuung. Für jede abwandernde Kindertagespflegeperson würden in der Regel 5 U3-Plätze wegfallen. Es sei eine monetäre Wertschätzung der Kindertagespflege notwendig.

 

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass sie den Antrag nachvollziehen könne. Gleichzeitig seien ihr derart dramatische Abwanderungen von Kindertagespflegepersonen nicht bekannt. Vielmehr hätten in der Vergangenheit mehrfach finanzielle Nachbesserungen stattgefunden. Weiterhin könnten kommunale Beschlüsse die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege oder eine Eindämmung des Fachkräftemangels nicht nachhaltig lösen, dies sei Landes- bzw. Bundesaufgabe. Außerdem betont sie, dass man auch der Tatsache Rechnung tragen müsse, dass es sich bei den Kinderpfleger*innen um einen anerkannten mehrjährigen Berufsabschluss handele. Daher schließe sie sich dem Antrag nicht an.

 

Es wird über den Antrag der Fraktion Die Zukunft abgestimmt, zusätzliche 560.000 Euro für die Kindertagespflege einzustellen:

Zustimmung: 4, Ablehnung: 5, Enthaltungen: 4,

mehrheitlich abgelehnt.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12 Ablehnung: 1 Enthaltung:

Mehrheitlich zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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