12.01.2022 - 5 RS4 - Radschnellweg EuregioSachstandsbericht zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Penalosa fragt an, ob in dem Böschungsbereich Anschüttungen erfolgen müssen und was mit 

den Bäumen vorgesehen sei. Derzeit werde der Bereich als Müllabladeplatz genutzt. Auch erkundigt sie sich nach den Eigentumsverhältnissen der Kleingartenanlage und möchte wissen, wie die Umstrukturierung der Kleingärten erfolge und ob mit den Kleingärtnern ein Gespräch geführt wurde.

 

Herr Larscheid teilt mit, dass es zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Linienführung des Radschnellweges gebe, innerhalb und außerhalb der Kleingartenanlage. Je nach Linienführung sei der Umfang der Anschüttung im Böschungsbereich unterschiedlich. Wenn der Radweg durch die Kleingartenanlage gehe, brauche man weniger Anschüttung. Bei einer Führung des Radweges außerhalb der Anlage sei das Ausmaß der Anschüttung sehr viel größer und es müssten Baumfällungen erfolgen. Die Kleingartenanlage sei faktisch über eine städtische Stiftung im Eigentum der Stadt. Zur Umstrukturierung der Kleingärten führt er aus, dass bei einer Linienführung durch die Anlage in Zusammenarbeit mit den Kleingärtnern nach Lösungen gesucht werde, z.B. durch eine andere Parzellierung der Gärten. Diese Überlegungen kämen aber erst dann zum Tragen, wenn es zu einer Änderung der Beschlusslage komme. Er erläutert die bisherigen Planungen und führt aus, dass die Auswirkungen auf die Umwelt geringer seien bei einer Linienführung durch die Kleingartenanlage. Den Kleingärtnern habe er die Vorlage zugesandt und weitere Informationen würden sie erhalten, wenn die Beteiligung im Rahmen der Linienfindung anstehe.

 

Herr Dr. Otten weist hinsichtlich des Eigentums an der Kleingartenanlage darauf hin, dass bei Stiftungsvermögen die Zustimmung der Stiftungsverwaltung und ggf. das Einvernehmen mit der

Bezirksregierung erforderlich seien.

 

Herr Larscheid nimmt diesen Hinweis zur Prüfung mit.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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