03.02.2022 - 10 Unterstützung der Maßnahme „RückHalt-M - Beratu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Punkt liegt eine Tischvorlage vor, die den Ausschussmitgliedern am 26. Januar 2022 vorab auch per EMail zugegangen ist.

 

Zu Beginn der Aussprache weist Herr Frankenberger darauf hin, dass die Fallzahlen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Männer ansteigt und unterstreicht vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit städtischer Zuschüsse für Beratungs- und Hilfsangebote.

 

Herr Hansen hebt für die FDP-Fraktion hervor, dass es im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Männer eine hohe Dunkelziffer gebe und es sich nicht um eine Randerscheinung handele. Aufgrund der zeitlichen und personellen Limitierung des Hilfsangebots von Rückhalt M wünscht sich Herr Hansen im Interesse einer höheren Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit ergänzend zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aachen. Langfristig wünscht sich Herr Hansen, dass bei Hilfsangeboten gegen sexualisierte Gewalt im Sinne der Umsetzung der Gleichstellung auch auf eine Trennung nach Geschlechtern verzichtet werden kann. Im Ergebnis regt Herr Hansen namens der FDP-Fraktion einen geänderten Beschluss an. In den Beschlusstext aufgenommen werden solle die Möglichkeit die Förderung in Höhe von 5.000 Euro gegebenenfalls unterjährig noch weiter zu erhöhen, falls zusätzliche Bedarfe nachgewiesen werden könnten oder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit notwendig werden würden.

 

Herr Tillmanns lobt das Beratungs- und Hilfsangebot von Rückhalt M und kündigt seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Zuschussgewährung an. Hinsichtlich des FDP-Änderungsantrags erklärt er, dass unterjährige Erhöhungen von Zuschüssen im Falle nachgewiesener Mehrbedarfe immer durch Umschichtung von Haushaltmitteln möglich seien. Im Ergebnis spricht sich Herr Tillmanns somit nicht gegen den Änderungsantrag der FDP aus, hält aber den zuvor beschriebenen Weg einer Zuschusserhöhung durch Mittelumschichtung für zielführender.

 

Auf Vorschlag von Herrn Frankenberger einigen sich die Ausschussmitglieder im Vorfeld der Abstimmung auf einen geänderten Beschlusstext. Nach Satz eins des Beschlussvorschlags wird ein neuer Satz zwei eingefügt, der klarstellt, dass eine unterjährige Erhöhung des Zuschusses unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins von Deckungsmitteln steht.

 

Im Ergebnis beschließt der Ausschuss einstimmig in geänderter Form.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Beratungsstelle „RückHalt-M“ im Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu unterstützen. Die Möglichkeit einer unterjährigen Zuschusserhöhung hängt vom Vorhandensein finanzieller Mittel ab


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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