14.02.2006 - 7 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Haase kritisiert, dass in der Satzung enthaltene Änderungen nicht gekennzeichnet sind und erwartet zukünftig bei ähnlich gelagerten Fällen eine entsprechende synoptische Darstellung. Er spricht sich weiterhin für das bisherige Verfahren bzgl. der Tanzveranstaltungen im Brauchtumsumfeld aus. Frau Grehling erwähnt, das Hauptziel der Satzung sei die Präzisierung der Spielautomatensteuer und nicht die inhaltliche Änderungen der Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. Sie betont ausdrücklich die Anwendung der Tatbestände im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit.

In der anschließenden Aussprache unter Teilnahme der Ratsherren Schäfer, Königs, Haase, Büchel, Pabst, Künzer, Jahn und Ratsfrau Höller-Radtke erläutert Herr Plaum beispielhaft den Begriff der "gewerbsmäßigen Veranstaltung" und beziffert das jährliche Steueraufkommen der Tanzveranstaltungen auf 100.000 € bis 150.000 €. Ratsherr Pilgram schlägt vor, den § 2 Ziffer 1 der zur Beschlussfassung anstehenden Satzung in der bisherigen Fassung zu beschließen.

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Beschluss:

Bei 1 Gegenstimme empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Vergnügungssteuersatzung mit folgender Änderung

§ 2 Steuerfreie Veranstaltungen

Steuerfrei sind

1.            Familienfeiern und Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen

zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=11073&selfaction=print