16.02.2006 - 3 Rahmenvorgaben für die Fahrzeugförderung 2006 u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Für den AVV-Beirat erläutert Herr Sistenich die auf die Fahrzeugförderung bezogene Vorlage. Demnach seien die Fördermittel erhöht worden, was auch an die Nahverkehrsunternehmen weitergegeben werden könne. Dadurch würden die Folgen der anderweitigen Kürzungspläne im ÖPNV (siehe TOP 4) gelindert.

 

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Beschluss:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die geplanten geänderten Rahmen­bedingungen hinsichtlich der Fahrzeugförderung gemäß § 13 ÖPNVG NRW zur Kenntnis und beschließt, die durch die vorgesehene Gesetzesänderung dauerhaft eingeräumte Möglichkeit zur pauschalierten Abgeltung von Fahr­zeugvorhaltekosten bis zu einer Höhe von 25 % der zur Verfügung stehenden Mittel bis auf weiteres voll auszuschöpfen.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig