09.02.2022 - 3 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 09.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erklärt in Absprache mit dem Gremium, dass der Bebauungsplan nicht erneut durch Frau Wieneke vorgestellt werden müsse, da dieser allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt sei.
Frau Krott von der CDU-BF teilt mit, dass sie in dem vorliegenden Bebauungsplan gute Voraussetzungen sehe, um ein schönes neues Wohngebiet für Brand zu schaffen. Sie bedankt sich im Namen der CDU-BF bei Frau Wieneke für die geleistete Arbeit der Verwaltung. Die CDU-BF habe noch einige Fragen zu dem Bebauungsplan.
Frau Krott fragt nach der Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der Stellungnahme der Kommission Barrierefreies Bauen vom 09.02.2022 und deren Bitte, im Bebauungsplan festzusetzen, dass im öffentlichen Raum Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden sollen. Aus Sicht der CDU-BF sei die Bereitstellung von Parkplätzen in der Verantwortung der zukünftigen Investoren anzusiedeln.
Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur teilt hierzu mit, dass die Verwaltung ebenfalls der Ansicht sei, dass die Investoren zur Schaffung von Parkplätzen herangezogen werden sollen. Die Stadt Aachen könne dies im öffentlichen Raum ergänzen. Insgesamt habe die Forderung der Kommission Barrierefreies Bauen aber keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.
Herr Auler von der CDU-BF fragt, ob es mit einem Grundstückseigentümer noch Verhandlungen zwecks eines Grundstückserwerbs durch die Stadt gegeben habe, um eine bessere Zufahrtmöglichkeit zur Heidestraße zu ermöglichen.
Hierzu liegen Frau Wieneke derzeit keine aktuellen Erkenntnisse vor. Sie empfiehlt daher, erst die Offenlage des Bebauungsplans abzuwarten, um danach weiteren Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen.
Herr Auler bezieht sich auf die Vorlage und auf einen darin enthaltenen Hinweis auf einen "großen" Spielplatz in der Rombachstraße. Er fragt nach, um welchen Spielplatz es sich dabei handelt. Außerdem beschreibe die Vorlage, dass der Spielplatz in der Ellerstraße aufgewertet werde. Nach dem Kenntnisstand der CDU-BF könne damit aufgrund der vorhandenen Prioritätenliste kaum vor Bezug des Wohngebiets gerechnet werden. Hierzu fragt er nach, ob seitens der Verwaltung eine Änderung angedacht sei oder die Bezirksvertretung Aachen-Brand dazu noch Beschlüsse ("planungsrechtliche Notwendigkeit") fassen müsse.
Frau Wieneke weist nochmal auf die Zeitschiene für das Neubaugebiet hin. Nach ihren Erkenntnissen werde es noch eine ganze Weile dauern, bis tatsächlich Familien mit Kindern dort einziehen könnten, so dass dies erst einmal abgewartet werden sollte. Man könne zu gegebener Zeit dann sicherlich nochmal die Prioritätenliste zur Schaffung von Spielplätzen überarbeiten.
Herr Auler von der CDU-BF empfiehlt, die Spielplatzprioritätenliste frühzeitig anzupassen, da durch den Bebauungsplan weitere Anforderungen an die Spielplätze gestellt würden.
Frau Wieneke merkt hierzu an, dass dies den zuständigen Kolleginnen und Kollegen bekannt sei und Berücksichtigung finden würde.
Herr Auler von der CDU-BF verweist auf die Verwaltungsvorlage und die darin enthaltene Aussage, dass sich die Versorgungsquoten in Brand bei den Ü3 und U3 Plätzen durch eine geplante 6-gruppige Einrichtung in der Schagenstraße positiv entwickeln würden. Dies werde nach seiner Auffassung im Hinblick auf den Bedarfsplan des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule aber nicht die gewünschten Bedarfsdeckungen bringen. Die aktuellen Zahlen vermittelten ein falsches Bild, da die KiTa Tuchmacherviertel bereits belegt sei, obwohl die Wohnungen im Tuchmacherviertel noch nicht bezogen worden seien. Daher empfehle seine Fraktion, den Bedarf frühzeitig anzumelden, um mehr Kapazitäten zu schaffen.
Herr Auler teilt mit, dass im Aachener Stadtbetrieb für geschlossene Neubaugebiete diskutiert werde, zur Müllentsorgung zentrale Unterflurcontainer zu installieren. Er fragt, ob dies auch für das vorliegende Baugebiet denkbar wäre.
Frau Wieneke liegen hierzu keine genauen Informationen vor. Sie werde diese Frage aber an die Kolleginnen und Kollegen des Aachener Stadtbetriebs weiterleiten.
Frau Krott von der CDU-BF fragt unter Bezugnahme auf die Vorlage (zu Punkt 2 auf Seite 5 - Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten), ob mit der Festlegung, für Mehrfamilienhäuser auf den städt. Grundstücken "Nebenanlagen" in den Vorgärten auszuschließen, baurechtlich nur Garagen oder auch z.B. Fahrradunterstände u.ä. gemeint seien.
Hierzu teilt Frau Wieneke mit, dass dieser Satz so nicht mehr gültig sei. Nach der letzten Beratung sei im gesamten Baugebiet entlang der öffentlichen Verkehrsfläche eine Pflanzfläche vorgesehen worden. Diese Pflanzfläche müsse mit Ausnahme der Zufahrten und Zuwegungen zumindest mit Rasen begrünt werden. Nebenanlagen wären dann ausschließlich außerhalb dieser Pflanzfläche möglich.
Herr Hußmann von der Grünen-BF begrüßt den festgesetzten Pflanzstreifen.
Herr Hellmann von der SPD-BF möchte wissen, ob die festgelegte bebaubare Fläche von 2 Metern für den privaten Bereich und den städtischen Bereich gelten solle.
Frau Wieneke macht deutlich, dass dies ausschließlich für die städtischen Grundstücke gelte.
Im privaten Bereich könne man sich mehr Platz schaffen, wenn nicht bis an die festgelegte Baugrenze gebaut würde. Mit diesen Vorgaben würde man dem sonst üblichen Verschwinden der Vorgärten entgegenwirken und einen wichtigen Beitrag für das Klima (Stichwort: Schwammstadt) leisten.
Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, ob es einen Toleranzbereich gäbe, der eine Überschreitung der festgelegten 2 Meter ermögliche, um beispielsweise eine Fahrradgarage mit einer etwas größeren Abmessung zu errichten.
Frau Wieneke äußert sich hinsichtlich der Ausnahmen kritisch. Sie wolle diese in Zukunft aber nicht gänzlich ausschließen.
Zu Punkt 3 der Vorlage (Mobilitätskonzept) stellt Frau Krott von der CDU-BF noch die Verständnisfrage, was der Satz, „Über die Stellplatzsatzung hinaus trifft der Bebauungsplan keine weiteren Festsetzungen zur Mobilität" bedeute.
Hierzu erläutert Frau Wieneke, dass derzeit noch nicht klar sei, wie die konkreten Pläne für die Bebauung aussehen würden. Daher wolle die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine über die Stellplatzsatzung hinausgehenden Festsetzungen treffen.
Auf die Frage von Frau Krott, ob sich Grundstückseigentümer überhaupt nicht zurückgemeldet hätten, obwohl deren Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes eine wichtige Rolle spielen, antwortet Frau Wieneke, dass sich bisher nur ein Eigentümer nicht zurückgemeldet habe. Dies habe aber keinerlei Auswirkungen auf die Planungen und keinen Einfluss auf den Bebauungsplan. Ob auf den privateigenen Grundstücken gebaut werde, sei eine Entscheidung der Eigentümer.
Zu den Erschließungskosten fragt Frau Krott, wie und wann abschließend abgerechnet werde. Wie würde berücksichtigt, wenn nach Abrechnung der Erschließung anschließend weitere private Grundstückseigentümer bauen würden?
Hierzu erläutert Frau Wieneke, dass die Erschließungsbeiträge nur für die Grundstücke berechnet würden, die direkt von der Straße aus erschlossen werden. Die dahinterliegenden Grundstücke, die zur Erschließung erst einen Teil eines städtischen Grundstücks erwerben müssen, würden aber in der Berechnung berücksichtigt. So solle ausgeschlossen werden, dass diejenigen, die erst später bauen wollen, um die Zahlung der Erschließungskosten herumkommen.
Herr Hellmann von der SPD-BF bittet um Klärung, ob die Eigentümer der rückwärtigen Grundstücke, die erstmal nicht für eine Erschließung zahlen müssten, wenn sie nicht bauen, trotzdem an den Kosten beteiligt werden können.
Frau Krott von der CDU-BF bittet darum, die genaue Berechnung der Erschließungskosten für die Bezirksvertretung aufzuschlüsseln.
Frau Wieneke bestätigt auf Nachfrage der CDU-BF, dass der neue Bebauungsplan (Nr. 973) den vorhergehenden Bebauungsplan 983 vollumfänglich übernimmt. Somit seien z.B. Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF bedankt sich bei Frau Wieneke für den Vortrag und die Stellungnahme. Aus der Sicht seiner Fraktion seien Unterflurcontainer nicht geeignet, einen Anreiz zur Mülleinsparung zu geben. Die Pflanzvorgaben wären hingegen gut geeignet, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bittet bei der Planung um Berücksichtigung von Flächen für ältere Kinder und Jugendliche, da diese voraussichtlich ebenfalls in dem neuen Baugebiet wohnen werden und auch Rückzugsflächen benötigen.
Frau Wieneke hält hierfür die großen Grünflächen im Gebiet für geeignet, gegebenenfalls könnten Tischtennisplatten oder andere Angebote berücksichtigt werden.
Herr Hellmann von der SPD-BF weist auf das langwierige im Jahr 2016 gestartete Bebauungsplanverfahren hin. Er bittet ebenfalls darum, in der weiteren Planung auch die Belange von älteren Menschen zu berücksichtigen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung, aber auch die Bezirksvertretung sehr detailreich planen. Es solle bei allen Vorgaben nicht vergessen werden, dass der neue Wohnraum auch bezahlbar bleiben müsse. Des Weiteren bittet er um Mitteilung, wie zu hohe Aufbauten auf den Flachdächern vermieden werden können. Zentrale Müllcontainer sähen zwar gut aus, erschwerten aber Mülltrennung und Müllvermeidung. Für Glas und Papier seien zentrale Standorte sinnvoll, für Hausmüll aber nicht.
Ratsherr Blum von der FDP erinnert an den Beginn der Planung zur Nutzung des ehemaligen Fußballplatzes. Es seien Planungsgespräche unter Einbeziehung des Vereins Borussia Brand geführt und Einvernehmen erzielt worden. Es habe zahlreiche interfraktionelle Gespräche und Gespräche mit der Bürgerschaft gegeben. Er begrüße den vorliegenden Bebauungsplan und sehe das Projekt als weitere Aufwertung für den Stadtbezirk Brand.
Ratsherr Blum mahnt an, trotz der zahlreichen Wünsche und Forderungen die Vorgaben für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes bezahlbar zu halten. Gleichzeitig bedankt er sich bei der Verwaltung für den ausgearbeiteten Bebauungsplan.
Herr Hußmann von der Grünen-BF macht deutlich, dass die notwendigen Vorgaben zum Klimaschutz von der Politik vorgegeben werden müssten, da andernfalls die Umsetzung gefährdet werde. Es sei jedoch Aufgabe der Politik, die Notwendigkeit der Vorgaben abzuwägen und auf zu detaillierte Vorgaben zu verzichten.
Herr Auler von der CDU-BF stimmt Herrn Hußmann zu. Er macht darauf aufmerksam, dass auch Fördermittel für die Umsetzung der umweltrechtlichen Vorgaben abrufbereit zur Verfügung stünden. Langfristig würden sich die klimarelevanten Auflagen positiv auswirken. In diesem Punkt sei man in Deutschland nachhaltiger unterwegs als in den Nachbarländern. Zu der Idee der Unterflurcontainer bittet er um Klärung, ob der vorliegende Bebauungsplan diese Möglichkeit grundsätzlich ausschließt.
Herr BBM Tillmanns merkt an, dass die Bezirksvertretung aufgrund der intensiven Diskussion versuche, die Quadratur des Kreises zu erreichen. Es werde viel über die Optik, aber auch über die Klimaneutralität des neuen Baugebietes diskutiert. Letztlich müsse ein Kompromiss aus beidem geschlossen werden, um die Umsetzung zügig zu gewährleisten. Mit dem Bebauungsplan werde nun der Rahmen für die anstehende Konzeptvergabe auf den Weg gebracht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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